Panama Papers: Ist das Ende der “Offshore“ Gesellschaften gekommen?

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Am 14. März 2018 verbreitet sich innerhalb von Minuten die öffentliche Bekanntmachung, dass die Anwaltskanzlei Mossack Fonseca, Protagonist der bekannten Panama Papers, ihre Tätigkeiten einstellt. Die Firma Mossack Fonseca & Co., Kanzlei MF & Co. oder Gruppe Mossack & Fonseca wird ihre Aktivitäten in all ihren Büros weltweit, einschließlich ihres Hauptsitzes in Panama Stadt, am 30. April 2018 beenden. In Panama ist das Geschäft der Aktiengesellschaften und Finanzvermittlung eine wichtige Stütze für die nationale Wirtschaft, die fast zu 50 % von dem Dienstleistungssektor getragen wird.

Was sind die Konsequenzen für die betroffenen Klienten?

Wechsel des ortsansässigen anwaltlichen Vertreters

Gemäß Artikel 2 des Gesetzes 32 vom 26. Februar 1927 müssen alle juristischen Personen einen registrierten Agenten oder ortsansässigen anwaltlichen Vertreter („Agente Residente”) in Panama haben. Das bedeutet eine Anwaltskanzlei oder einen zugelassenen Rechtsanwalt, welche/r die juristische Person in Panama betreut. Wenn die Gesellschaft ohne ortsansässigen anwaltlichen Vertreter bleibt (aufgrund dessen Kündigung), hat die betroffene Gesellschaft lediglich eine Frist von 90 Tagen um einen neuen anwaltlichen Vertreter zu bestellen und im öffentlichen Register von Panama (Sektion Handelsregister) zu registrieren, andernfalls verhängt die panamaische Regierung die betroffene Gesellschaft mit einem Bußgeld und suspendiert sie von Amts wegen.

Inaktive Gesellschaften

Im September 2017 wurde mittels Bescheid Nr. 201-5612 das Verfahren zur Suspendierung von Aktiengesellschaften, aufgrund von Zahlungsverzug der jährlichen steuerlichen Abgabe zur Aufrechterhaltung der Registrierung der Gesellschaft in Panama (genannt „Tasa Única”) in einem Zeitraum über mehr als drei aufeinanderfolgenden Jahren, genehmigt. In der Vergangenheit gerieten Gesellschaften erst nach zehn Jahren der Nicht-Zahlung der „Tasa Única” in den Zustand der Inaktivität und wurden von Amts wegen gelöscht. Mit der Änderung der Rechtsgrundlage sind tausende Gesellschaften in Panama sowohl bei der Steuerbehörde (DGI) als auch im öffentlichen Register von Panama (Sektion Handelsregister) suspendiert, oftmals ohne das Wissen der (ausländischen) Eigentümer dieser Gesellschaften. 

Um eine suspendierte Gesellschaft neuerlich zu aktivieren, muss neben der Zahlung der ausstehenden steuerlichen Schulden (einschließlich der entstandenen Verzugszinsen) ein Bußgeld von eintausend US Dollar (US$ 1.000,00) an die DGI in Panama entrichtet werden. Anschließend muss die Rehabilitation der Gesellschaft schriftlich bei der Steuerbehörde beantragt werden, welche in weitere Folge die Reaktivierung der Gesellschaft von Amts wegen im öffentlichen Register veranlasst. 

Unrechtmäßige Nutzung von „Offshore“ Gesellschaften

Die Nutzung einer „Offshore“ Gesellschaft bedeutet keine Rechtswidrigkeit an sich, da das Delikt in den Zwecken liegt, zu welchem die Gesellschaft gegründet wird. Das bedeutet, wenn sich die Hauptaufgabe der Gesellschaft in der Täuschung des Fiskus, Geldwäsche, Drogenhandel oder anderen kriminelle Handlungen, deren Protagonisten es vorziehen im Schatten zu bleiben, zusammensetzt. Auch wenn eine „Offshore“ Gesellschaft mehr Flexibilität in der Führung eines Unternehmens bietet, so gibt sie dem Eigentümer nicht das Recht, Straftaten zu begehen. Aus diesem Grunde hat die panamaische Regierung Transparenzgesetze geschaffen, welche bestimmte Berufsgruppen (darunter Rechtsanwälte und Steuerberater) verpflichten, verdächtige Aktivität oder mögliche Steuerhinterziehung an die zuständige Behörde zu melden.

Transparenzgesetz 

Aus den zuvor erwähnten Gründen muss jeder Fall einzeln analysiert werden, um sicherzustellen, dass das Ziel einer „Offshore“ Gesellschaft den gültigen Normen und Vorschriften entspricht und um die ethische und rechtmäßige Nutzung der Gesellschaft zu jederzeit zu garantieren. Die Gründung einer „Offshore” Gesellschaft kann deutlich zur Reduzierung Ihrer steuerlichen Last beitragen. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Steuergesetze im Ursprungsland vollständig vermieden werden können oder dürfen. Der Versuch, Gelder vor dem Steuersystem des Ursprungslandes zu verheimlichen, wird als unerlaubte Benutzung einer „Offshore“ Gesellschaft betrachtet.

Abschaffung des „Offshore“ Gesellschaftstyps

Durch Beschluss Nr. 201-1254 der Steuerbehörde von Panama, veröffentlicht im Gesetzblatt vom 9. März 2018, werden die Kategorien von Aktiengesellschaften für ihre Eintragung in das öffentliche Register neu gestaltet. Die Aktiengesellschaften werden sich von jetzt an darin unterscheiden, ob ihre Einnahmen aus panamaischer Quelle oder nicht-panamaischer Quelle erwirtschaftet werden, mit dem Ziel, ihre steuerlichen Verpflichtungen innerhalb und außerhalb von Panama festzulegen.

Gesellschaften mit einem prozentualen Einkommen (ungeachtet wie gering) aus einer panamaischen Quelle werden fortan als „Typ A” kategorisiert, und müssen jährlich eine Einkommensteuererklärung (ISR) in Panama erstellen. 

Gesellschaften, die lediglich für den Besitz einer Immobilie gegründet werden („Holding“), kein Einkommen erwirtschaften, kein Gewerbe in Panama betreiben, oder deren Einkommen zu 100 % aus einer ausländischen Quelle („offshore“) stammt, werden als „Typ B“ eingestuft, und sind daher nicht verpflichtet jährlich eine Einkommensteuererklärung in Panama abzugeben, da sie zurzeit Steuerfreiheit genießen.

Das System „e-tax“ und Einkommensteuererklärung in Panama

Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass diejenigen panamaischen Gesellschaften, die den Ursprung ihres Einkommens zum Zeitpunkt ihrer Registrierung nicht angegeben haben, es jetzt tun müssen. Durch die Nutzung der neu gegründeten Kategorien im System „e-tax“ wird verhindert, dass die Steuerbehörde von Panama Geldbußen aufgrund von Versäumnissen bei der jährlichen ISR-Erklärung verhängt.

Gibt es offene Fragen?

Um zwischen der rechtmäßigen und unrechtmäßigen Nutzung einer „Offshore“ Gesellschaft zu unterscheiden, Änderungen in der Strukturierung Ihrer Gesellschaft durchzuführen, oder deren Status bei der Steuerbehörde in Panama zu überprüfen, kann Abogado Gomez von Gomez Tomiczek Sie gerne bei der Verwaltung Ihrer „Offshore” Gesellschaft beraten, um sicherzustellen, dass weder die internationalen noch panamaischen Gesetze verletzt werden.



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