Parteiverbot für die AfD?

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Wehrhafte Demokratie - wann liegen die Voraussetzung vor?
Ein klares „N E I N“ für die AfD? Wann und ob das möglich ist, beschäftigt wohl grade fast jede Redaktion. Aber warum? Was ist bislang geschehen und wie funktioniert das alles überhaupt?
Grundsätzlich sei erwähnt, dass es möglich ist, demokratiefeindliche Parteien zu verbieten. Die Schwelle zur Annahme einer Demokratiefeindlichkeit, die ist hoch. Die zentrale Vorschrift ist Art. 21 GG. Hier heißt es:„Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.“Das BVerfG entschied unter anderem, dass aktiv gegen den Staat vorgegangen werden müsste, also eine „aktiv-kämpferische Weise“ an den Tag gelegt werden muss. Zudem legte es fest, dass eine Partei eine gewisse Chance haben müsste, ihre verfassungsfeindlichen Ziele durchzusetzen. Außerdem müsste eine solche Partei insbesondere gegen drei zentrale Werte vorgehen. Diese sind:    - die Würde des Menschen    - das Demokratieprinzip    - das RechtsstaatsprinzipDamit eine Partei verboten wird, muss der Bundestag, -rat oder -regierung einen Antrag auf ein Parteiverbot stellen. Ob dem Antrag stattgegeben wird, entscheidet das BVerfG.

Und die AfD? Was spricht für und was gegen ein Verbot? Klar ist, dass dieses Thema immer wieder angesprochen wird. Für ein Verbot spricht, dass es nicht ausreichen kann, die AfD lediglich juristisch zu bekämpfen. Vielmehr ist es dringend an der Zeit, diese Partei endgültig zu stoppen. Weiter ist die AfD in drei Bundesländern als gesichert rechtsextremistisch eingestuft worden. Auch eine wahrscheinliche Verbindung zwischen Reichsbürgern und der AfD, ist ein enormes Argument. Gegen ein Verbot könnte sprechen, dass eine „Jetzt-erst-Recht“-Einstellung in vielen BürgerInnen geweckt werden könnte und die Sympathie gegenüber der AfD verstärkt wird.
Aus meiner Sicht ist ein Verbot überfällig und aus diesem Grunde stimme ich dem Bundestagabgeordneten Marco Wanderwitz (CDU) ausnahmslos zu. Es ist dringend an der Zeit für ein Verbotsverfahren. Es kann nicht sein, dass nach wie vor der Ausruf herrscht, deutsche StaatsbürgerInnen aus diesem Land zu jagen. „Wer Menschen kategorisiert und ein rassistisch-völkisches Grundkonzept verfolgt, ist hart rechtsradikal und greift die freiheitlich demokratische Grundordnung unseres Grundgesetzes in ihren Kernfesten an.“
Es ist allerhöchste Zeit anzuerkennen, dass die enormen Voraussetzungen für ein Parteiverbot vorliegen. Und es ist allerhöchste Zeit, die Würde des Menschen, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit vor der AfD und ihren Funktionären – insbesondere Neonazis und finanzierenden Unternehmen – zu schützen.


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