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Patientenverfügung

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Wenn Sie nicht wollen, dass im Fall einer schweren Erkrankung, Demenz oder eines Komas Dritte entscheiden, ob im Ernstfall lebensverlängernde Maßnahmen bei Ihnen durchgeführt werden, dann müssen Sie dieses vorab in einer Patientenverfügung regeln.

Mit einer Patientenverfügung weisen Sie Ärzte an, Sie nach Ihrem Willen zu behandeln oder eine Behandlung zu unterlassen.

Ohne Patientenverfügung ist Ihr mutmaßlicher Wille entscheidend. Dieser ist nur schwer zu ermitteln, bzw. nachzuweisen.

Vorteile einer Patientenverfügung:

  • Sie erleichtern Ihren Angehörigen/Bevollmächtigten und Ärzten schwierige Entscheidungen.
  • Sie teilen Ihren Willen ausdrücklich und schriftlich mit.
  • Ihr Bevollmächtigter kann somit Ihre Interessen – notfalls auch vor Gericht – durchsetzen.
  • Nur mit einer Patientenverfügung können sie z. B. sicherstellen, dass keine lebensverlängernden Maßnahmen mehr ergriffen werden, wenn die Sterbephase bereits eingetreten ist, andererseits aber sicherstellen, dass Ihnen auf jeden Fall Schmerzen beim Sterbevorgang erspart werden.

Aufbewahrung:

Dort wo man sie schnell findet.

Hinweise auf einer Notfallkarte.

Die Patientenverfügung alleine nützt allerdings noch nicht viel, entscheidend ist, dass diese notfalls auch gerichtlich durchgesetzt wird. Dies ist die Aufgabe einer Person, der Sie eine entsprechende Vollmacht erteilen.

Vordrucke für Patientenverfügungen bekommen Sie im Buchhandel, im Internet und bei vielen Organisationen. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, da ca. 80 % aller Formulare fehlerhaft sind. Abzuraten ist insbesondere von Formularen, bei denen Sie Ihre Wünsche nur ankreuzen müssen.

Nur eine ausführliche Patientenverfügung kann tatsächlich Sorge dafür tragen, dass Ihre Wünsche respektiert werden.

Optimal vorgesorgt haben Sie, wenn Sie ein individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Vorsorgepaket erstellen. Hierzu müssen Ihre Wünsche genau analysiert werden und dann Entsprechendes vertraglich geregelt werden.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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