Pause / Vergütung, wenn der Arbeitnehmer durcharbeitet?

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Einige Arbeitnehmer erscheinen früh morgens auf der Arbeit und arbeiten einfach bis zum Feierabend durch, ohne eine richtige Pause zu machen. Doch darf der Arbeitgeber in einem solchen Fall die Pause, die tatsächlich nicht gemacht wurde, von der Arbeitszeit abziehen? Oder muss er die Pause vergüten? 

Hat das verzichten auf eine Pause für den Arbeitnehmer Konsequenzen? 

Kann der Arbeitgeber bestraft werden, wenn er den Arbeitnehmern keine Pausen gewährt? 

Mit all diesen Fragen habe ich mich in dem Video zum Thema Rechtsirrtümer Arbeitsrecht auseinandergesetzt. 

Maßgeblich für die Frage der etwaigen Bestrafung des Arbeitgebers ist insbesondere das Arbeitszeitgesetz. Dort ist im einzelnen geregelt, welches Verhalten des Arbeitgebers als Ordnungswidrigkeit oder gar als Straftat verfolgt werden kann. 

Der Arbeitnehmer, der keine Pausen macht,verhält sich regelmäßig gegenüber seinem Arbeitgeber vertragswidrig. Das Durcharbeiten der Mittagspause kann daher im Einzelfall abgemahnt werden. 

Hinsichtlich der Vergütungspflicht des Arbeitgebers von tatsächlich nicht in Anspruch genommenen Pausen ist die Rechtslage nicht ganz eindeutig. Als Orientierung kann man festhalten, dass eine Vergütungspflicht um so wahrscheinlicher ist, je weniger Vorgaben der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, etwa auch im Arbeitsvertrag, bezüglich der Pausen gemacht hat. Wenn hingegen klar geregelt ist, zu welcher konkreten Zeit eine Pause zu machen ist und wenn die Inanspruchnahme der Pause auch tatsächlich möglich ist, dann ist eine Pflicht zur Vergütung der Pause eher nicht anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer diese nicht in Anspruch nimmt, obwohl der Arbeitgeber dies grundsätzlich möchte. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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