Wann zählt die Pause als Arbeitszeit?
- 2 Minuten Lesezeit
Was ist hier eigentlich Pause – und was Arbeitszeit?
Kaffeetasse in der Hand, den Blick auf den Monitor – und dennoch Pause? Viele Arbeitnehmer sind sich unsicher, ob ihre Pausenzeiten wirklich zur Arbeitszeit zählen. Besonders, wenn man sich während der Pause im Betrieb aufhalten muss oder Arbeitsgeräte wie Monitore im Blick bleiben. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem aktuellen Fall entschieden: Wenn Sie Ihre Pause frei gestalten können, zählt sie nicht als Arbeitszeit (BAG, Urt. v. 21.08.2024 – 5 AZR 266/23).
Der Fall: Pause unter „Hab-Acht-Stellung“
Ein Arbeitnehmer, der im Dreischichtbetrieb tätig war, wollte seine Pausenzeiten als Arbeitszeit anerkannt und bezahlt haben. Grund: Während seiner Pausen hielt er sich in der Betriebskantine auf, wo ein Monitor seinen Arbeitsbereich zeigte. Er fühlte sich in einer „Hab-Acht-Stellung“, da er mögliche Störungen am Arbeitsplatz mitbekam. Das Gericht sah dies anders: Der Arbeitnehmer war nicht verpflichtet, den Monitor zu beachten oder auf Störungen zu reagieren. Er konnte seine Pause frei gestalten und damit war sie keine Arbeitszeit.
Was sagt das Gesetz?
Das Arbeitszeitgesetz (§ 4 ArbZG) schreibt vor, dass Pausenzeiten im Voraus klar geregelt sein müssen. Es reicht aber aus, wenn zu Beginn der Pause feststeht, wann sie beginnt und wie lange sie dauert. Entscheidend ist, dass Sie Ihre Pause tatsächlich frei gestalten können. Eine Pflicht, sich an einem bestimmten Ort aufzuhalten oder im „Bereitschaftsmodus“ zu bleiben, könnte jedoch dazu führen, dass die Pause als Arbeitszeit gewertet wird.
Was bedeutet das für Ihre Rechte?
Das BAG hat klargestellt:
- Keine Arbeitszeit: Wenn Sie während der Pause frei entscheiden können, wie Sie die Zeit nutzen, zählt die Pause nicht als Arbeitszeit.
- Betriebliche Vorgaben: Arbeitgeber dürfen Pausenzeiten flexibel an betriebliche Erfordernisse anpassen – solange die Billigkeitsregelungen eingehalten werden.
- Vergütung nur bei Sonderregeln: Ohne spezielle Vereinbarungen oder tarifvertragliche Regelungen gibt es für gesetzliche Pausen keine Vergütung.
Was sollten Arbeitnehmer beachten?
Fühlen Sie sich während der Pause eingeschränkt? Dann lohnt es sich, Ihre Rechte genauer zu prüfen:
Klären Sie die Pausenregelung: Gibt es tarifliche Sonderregelungen oder Betriebsvereinbarungen?
Freiheit prüfen: Können Sie die Pause wirklich so gestalten, wie Sie möchten? Wenn nicht, könnte das ein Fall für die Arbeitszeitregelung sein.
Rechtliche Unterstützung: Bei Unsicherheiten hilft ein Anwalt, Ihre Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen.
Warum ist Klarheit bei Pausen wichtig?
Klar geregelte Pausen sorgen für faire Arbeitsbedingungen und vermeiden Missverständnisse. Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren gleichermaßen von eindeutigen Vereinbarungen, die individuell auf die Arbeitsbedingungen abgestimmt sind.
Artikel teilen: