PayPal-Käuferschutz: Auf die Details kommt es an!

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Wer sich auf den PayPal-Käuferschutz berufen will, sollte aufpassen. PayPal hält sich in seiner Käuferschutzrichtlinie nämlich einige Möglichkeiten offen, nicht haften zu müssen.

Das musste nun ein Mandant zu seinem Leidwesen erfahren, der über eBay von einem privaten Verkäufer im Ausland sogenannte Sammelkarten im Wert von 3.000 EUR erworben hatte. In der Post hatte er nach Bezahlung aber nicht die beiden für teures Geld erworbenen Karten, sondern nur zwei wertlose alternative Karten, mit denen er nichts anfangen konnte.

Der Verkäufer weigerte sich, den Kaufpreis zu erstatten und verlangte die fehlerhaften Karten zurück. Gesagt getan: Mein Mandant schickte ihm die wertlosen Artikel zurück und hörte nichts mehr von dem Verkäufer.

Da er aber die 3.000 EUR mittels PayPal bezahlt hatte, trat er an PayPal heran und forderte von PayPal die Erstattung des Kaufpreises unter Verweis auf den PayPal-Käuferschutz. PayPal lehnte dies ab und verwies auf die Käuferschutzrichtlinie:

Unter Punkt 5.2. sind dort die Pflichten des Käufers aufgeführt und unter welchen Bedingungen eine Rücksendung an den Verkäufer zu erfolgen hat:

5.2. Rücksendung an den Verkäufer

Wenn der Käufer einen Antrag auf Käuferschutz stellt, weil der erhaltene Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers abweicht, muss der Käufer den Artikel auf Verlangen von PayPal auf eigene Kosten an den Verkäufer oder an einen anderen ihm von PayPal während des Konfliktlösungsverfahrens genannten Empfänger oder Adresse zurücksenden und einen entsprechenden Versandbeleg vorlegen. Dieser Versandbeleg muss zumindest die in der Verkäuferschutzrichtlinie für einen Versandbeleg geforderten Informationen enthalten. PayPal wird die Rücksendung nicht verlangen, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass die Rücksendung eine Rechtsverletzung zur Folge haben könnte.

In der Verkäuferschutzrichtlinie von PayPal findet sich dann folgende Klausel:

Versandbeleg

4.1 Allgemein

Der Zahlungsempfänger belegt innerhalb der von PayPal hierfür gesetzten Frist, die in der Regel 7-10 Tage beträgt, den Versand eines Artikels durch Vorlage einer Online-Nachverfolgungsnummer oder eines Versandbelegs eines unabhängigen Versandunternehmens (jeweils ein „Versandbeleg“), die im PayPal-Konto hochgeladen werden können. Wenn PayPal anhand der Online-Nachverfolgungsnummer den Versand gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinie nicht nachvollziehen kann, weil die Angaben zum Versand nicht mehr online abrufbar sind, reicht die Vorlage einer Online-Nachverfolgungsnummer nicht als Versandbeleg aus.

4.2 Gültiger Versandbeleg

4.2.1 Notwendiger Inhalt des Versandbelegs

PayPal akzeptiert einen Versandbeleg, wenn auf diesem die folgenden Angaben enthalten sind:

a. Name des Versandunternehmens,

b. Versanddatum,

c. Name und Adresse des Empfängers (diese Angaben müssen mit Name und Adresse auf der Seite „Transaktionsdetails” übereinstimmen),

d. Name und Adresse des Versenders (diese Angaben müssen mit Name und Adresse des Verkäufers übereinstimmen).

Mein Mandant konnte aber keinen Versandbeleg für die Rücksendung vorlegen. Da es sich um zwei wertlose Stücke Papier handelte, hatte er die beiden Karten in einen Briefumschlag gesteckt und dem Absender zurückgeschickt.

Das wurde ihm nun zum Verhängnis:

"Nach eingehender Prüfung des gesamten Vorganges müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass eine Erstattung des Kaufpreises nicht erfolgen kann, da die Bedingungen des PayPal-Käuferschutzes nicht erfüllt sind.“

Gerade bei hochpreisigen Artikeln sollte, wenn eine Bezahlung über PayPal erfolgt und der PayPal-Käuferschutz zur Absicherung und Beruhigung des Käufers dienen soll, penibel darauf geachtet werden, die Voraussetzungen für diesen Service einzuhalten.

Sonst macht man es PayPal im Schadensfall zu leicht, einen Grund zu finden, nicht für den Schaden aufkommen zu müssen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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