Pferdekauf und Beschaffenheitsvereinbarung: Ihre Rechte und Pflichten im Überblick
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Die Beschaffenheitsvereinbarung im Pferdekauf: Was Käufer und Verkäufer beachten sollten
Der Kauf eines Pferdes stellt eine besondere Herausforderung dar, da es sich bei Pferden nicht um gewöhnliche Waren, sondern um Lebewesen mit individuellen Eigenschaften handelt.
Der aktuelle Fall des Landgerichts Fulda (Urteil vom 13. Februar 2024, Az.: 2 O 464/20) verdeutlicht, wie wichtig klare Absprachen und rechtliche Regelungen bei solchen Verträgen sind. Die MK RECHTSANWALT unterstützt Sie umfassend in allen Fragen des Pferderechts und begleitet Sie kompetent bei der Gestaltung und Durchsetzung Ihrer Rechte.
1. Der Sachverhalt im Überblick
Im vorliegenden Fall schlossen eine Hobbyreiterin und eine private Verkäuferin einen Kaufvertrag über ein Pferd, das zuvor auf einer Onlineplattform als „angeritten“ und „schmiede- und verladefromm“ inseriert war. Das Pferd, vierjährig eingeritten, war nach Angaben der Verkäuferin über ein Jahr nicht geritten, sondern lediglich longiert worden, um die Muskulatur zu erhalten.
Die Käuferin gab an, ein zuverlässiges Freizeitpferd für Geländeritte zu suchen. Die Verkäuferin erklärte, das Pferd sei nicht für den Schulbetrieb geeignet, benötige aber lediglich eine „Auffrischung“, die sie auf etwa acht Wochen veranschlagte. Nach dem Kauf gab die Käuferin das Pferd in professionelle Ausbildung. Der dortige Trainer bewertete das Tier jedoch als nicht reitbar, woraufhin die Käuferin den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärte.
Das Gericht musste klären, ob ein Sachmangel nach § 434 BGB vorlag, der den Rücktritt rechtfertigen könnte.
2. Was ist eine Beschaffenheitsvereinbarung?
Das zentrale rechtliche Thema im Fall war die Frage, ob eine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne von § 434 Abs. 1 S. 1 BGB vorlag. Nach dieser Vorschrift haftet der Verkäufer, wenn die Kaufsache nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist.
2.1 Definition und Voraussetzungen
Eine Beschaffenheitsvereinbarung liegt vor, wenn der Verkäufer ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten zusichert, dass die Kaufsache bestimmte Eigenschaften besitzt. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt dabei hohe Anforderungen:
- Vertragsgemäße Bindung: Der Verkäufer muss die Eigenschaft als vertraglich bindend anerkennen.
- Eindeutige Formulierung: Es muss klar und objektiv erkennbar sein, welche Eigenschaften zugesichert werden.
2.2 Anwendung im Pferdekauf
Bei Pferdekäufen spielen Formulierungen wie „angeritten“, „verladefromm“ oder „turniererfahren“ häufig eine Rolle. Solche Begriffe können Beschaffenheitsvereinbarungen sein, wenn sie klar definiert sind. Im vorliegenden Fall sah das Gericht die Eigenschaft „angeritten“ als vereinbart an, da dies eindeutig beschrieben war.
3. Die Entscheidung des Gerichts
3.1 Keine Mängelhaftung für zukünftige Eigenschaften
Das Gericht urteilte, dass der Verkäufer nicht für die Erwartung haften müsse, das Pferd werde nach acht Wochen Training als Freizeitpferd reitbar sein. Diese Aussage sei lediglich eine Prognose, keine verbindliche Zusicherung.
3.2 Eindeutige Beschaffenheitsvereinbarung: „Angeritten“
Dagegen wurde die Eigenschaft „angeritten“ als verbindliche Beschaffenheitsvereinbarung anerkannt. Der Verkäufer übernahm somit die Gewähr dafür, dass das Pferd tatsächlich angeritten war – eine Eigenschaft, die im Zeitpunkt des Gefahrübergangs gegeben sein musste.
3.3 Keine Haftung für zukünftige Trainingsfortschritte
Das Gericht führte aus, dass der Verkäufer keinen Einfluss auf die Ausbildung des Pferdes nach dem Kauf habe. Die Aussage zur achtwöchigen Trainingsdauer sei daher keine verbindliche Zusicherung, sondern lediglich eine unverbindliche Erwartung.
4. Rechtsfolgen für Käufer und Verkäufer
4.1 Für Käufer: Was sollte beachtet werden?
- Klare Beschreibungen einfordern: Käufer sollten darauf achten, dass alle relevanten Eigenschaften des Pferdes eindeutig im Vertrag festgehalten werden.
- Gutachten oder Prüfungen vorab einholen: Eine unabhängige Untersuchung kann helfen, den Zustand des Pferdes objektiv zu bewerten.
- Rechtsberatung vor Vertragsabschluss: Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, potenzielle Streitpunkte frühzeitig zu identifizieren.
4.2 Für Verkäufer: Wie können Sie sich absichern?
- Präzise Formulierungen: Vermeiden Sie vage Aussagen, die als verbindliche Zusicherungen ausgelegt werden könnten.
- Dokumentation des Zustands: Halten Sie den Zustand des Pferdes schriftlich fest, idealerweise mit Fotos oder tierärztlichen Attesten.
- Einschränkungen klarstellen: Prognosen zur weiteren Entwicklung sollten ausdrücklich als unverbindlich deklariert werden.
5. Bedeutung des Urteils
Das Urteil des Landgerichts Fulda zeigt, wie wichtig eine klare Abgrenzung zwischen verbindlichen Beschaffenheitsvereinbarungen und unverbindlichen Erwartungen ist. Gerade im Pferderecht kommt es oft zu Streitigkeiten, da subjektive Einschätzungen und objektive Kriterien miteinander kollidieren.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen spezialisierte Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Pferderechts. Ob es um den Kauf, Verkauf oder die Haftung bei Mängeln geht – wir stehen an Ihrer Seite, um Ihre Interessen durchzusetzen.
6. Fazit: Klare Verträge schaffen Rechtssicherheit
Ein rechtssicherer Kaufvertrag ist im Pferderecht unerlässlich. Klare Formulierungen und eine präzise Dokumentation können spätere Streitigkeiten vermeiden. Käufer sollten keine Eigenschaften voraussetzen, die nicht ausdrücklich zugesichert wurden, und Verkäufer sollten vermeiden, unverbindliche Aussagen als Zusicherung erscheinen zu lassen.
Zögern Sie nicht, uns bei Fragen oder Unsicherheiten zu kontaktieren. Die MK RECHTSANWALT verfügt über umfassende Erfahrung im Pferderecht und hilft Ihnen, rechtliche Risiken zu minimieren und Ihre Ansprüche durchzusetzen. Wir freuen uns darauf, Sie zu unterstützen.
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