Pflegegrad bei psychischer Erkrankung

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Auch psychische Erkrankungen, wie z.B. Depressionen, können ein Grund für die Einstufung in eine Pflegegrad und einen Anspruch auf Zahlung von Pflegegeld gegen die Pflegekasse sein. In meiner Praxis erlebe ich jedoch sehr häufig, dass Klienten mit psychischen Erkrankungen entsprechende Anträge nicht oder erst spät stellen.


Seit 2017 neue Kriterien

Seit 2017 gilt das neue Pflegeversicherungsrecht. Danach werden nicht mehr nur die klassischen Kriterien der Selbstversorgung (Anziehen, Waschen etc.) berücksichtigt, sondern auch psychische und kognitive Einschränkungen sowie der Umgang mit und die Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen.


Die einzelnen Module

Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird mit Hilfe eines Punktesystems ermittelt. Dabei werden in sechs verschiedenen Modulen Punkte ermittelt.


Modul 1: Mobilität

Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Modul 4: Selbstversorgung

Modul 5: Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte


Bei psychischen Erkrankungen sind in der Regel die Module 2, 3, 5 und 6 relevant. Gegebenenfalls kann auch der Bereich Selbstversorgung berücksichtigt werden.


Beispiele

Wenn beispielsweise bei einer Depression der Partner motiviert werden muss, morgens aus dem Bett zu kommen oder sich zum Duschen aufzuraffen, stellt dies einen berücksichtigungsfähigen Hilfebedarf dar. Auch wenn die Einnahme von Medikamenten kontrolliert werden muss oder dazu aufgefordert oder angehalten werden muss, ist dies zu berücksichtigen.


Ein weiteres Beispiel ist eine Angsterkrankung, bei der eine Person nicht mehr ohne Begleitung das Haus verlässt. Wenn dann Ärzte oder Therapeuten aufgesucht werden müssen und eine Begleitung erfolgt, ist auch dies ein Hilfebedarf, der berücksichtigt werden muss.


Es ist bei einer psychischen Erkrankung mit einer gewissen Ausprägung also gar nicht unwahrscheinlich, dass man in den Bereich des Pflegegrades 2, der zum Bezug von Pflegegeld berechtigt, gelangt.


Wichtig: frühzeitige Antragstellung!

Wichtig ist, dass Anträge bei der Pflegeversicherung frühzeitig gestellt werden. Denn grundsätzlich zahlen Pflegekassen erst Pflegegeld ab Eingang des Antrages. Sollte eine Erkrankung schon länger bestehen und ein Antrag erst später gestellt worden sein, empfehle ich meinen Rechtstipp zu den Voraussetzungen für rückwirkende Pflegeleistungen https://www.anwalt.de/rechtstipps/pflegegeld-auch-rueckwirkend-205620.html.



Sollten Sie bei der Prüfung eines Bescheides der Pflegekasse Hilfe benötigen, Rückfragen haben oder Widerspruch gegen einen Bescheid einlegen wollen, stehe ich Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Pflegekasse zur Verfügung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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