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Pflegegrad beantragen - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 3 Minuten Lesezeit

Pflegebedürftigkeit kann auf sehr unterschiedliche Weise entstehen, z. B. durch ein plötzlich eingetretenes Ereignis wie einen Schlaganfall oder einen schweren Unfall. Häufig entwickelt sie sich jedoch schleichend. Sobald Sie als Angehöriger oder auch als Pflegebedürftiger selbst entsprechende Hinweise erkennen, sollten Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen. Denn pflegebedürftig ist man nicht erst, wenn man nichts mehr kann!

Die wichtigsten Fakten

  • Anspruch auf Pflegeleistungen hat, wer in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre in eine Pflegekasse eingezahlt hat.
  • Der Antrag muss aktiv vom Pflegebedürftigen selbst oder einem Angehörigen formlos bei der Pflegekasse gestellt werden.
  • Die Begutachtung und Einteilung eines Pflegegrades wird vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) vorgenommen.
  • Die Beurteilung erfolgt anhand von Fragen eines gesetzlich definierten Modulkatalogs.
  • Die Gesamtpunktzahl aus den Modulen ergibt den Pflegegrad.

In 5 Schritten zum Antrag

  1. Kontaktieren Sie die Pflegekasse und beantragen Sie eine Einteilung in einen Pflegegrad.
  2. Füllen Sie das Pflegeantragsformular, das Ihnen von der Pflegekasse zugeschickt wird, aus.
  3. Lassen Sie den Antrag vom Pflegebedürftigen persönlich bzw. von dessen gesetzlichem Vertreter unterschrieben.
  4. Bereiten Sie sich auf den Besuch des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) vor, z. B. durch Führen eines Pflegetagebuchs im Vorfeld.
  5. Prüfen Sie den Bescheid! Sind Sie mit der Einordnung in einen Pflegegrad nicht einverstanden, legen Sie Widerspruch ein!

Schritt für Schritt zum Pflegegrad – das sollten Angehörige und Pflegebedürftige wissen

Grundsätzlich empfiehlt es sich, einen Antrag zur Erteilung eines Pflegegrads sobald wie möglich zu stellen. Wenn Hilfe bei Alltagshandlungen benötigt wird, die früher auch allein möglich waren, oder sich die Verfassung des Pflegebedürftigen verschlechtert, sollte so schnell wie möglich gehandelt werden.

Antrag auf Pflegeleistung stellen

Um eine Begutachtung und die Einteilung in einen Pflegegrad zu beantragen, können Angehörige oder Pflegebedürftige die Pflegekasse kontaktieren. Die Pflegekassen sind den zuständigen Krankenkassen angeschlossen. Bei einer telefonischen Beantragung erhalten Sie einen Antragsbogen von der Pflegekasse zugeschickt, den Sie ausfüllen, unterschreiben und an die Pflegekasse zurückschicken müssen. Wichtig ist, dass der Antrag auf Leistungen vom Pflegebedürftigen persönlich bzw. von dessen gesetzlichem Vertreter unterschrieben wird.

Vorbereitung auf Begutachtungstermin

Nachdem die Pflegekasse den Antrag erhalten hat, wird ein Termin zu Begutachtung vereinbart. Privatversicherte Antragsteller werden von der Medicproof GmbH begutachtet. Auf den Besuch des Medizinischen Dienstes (MDK) können sich sowohl Angehörige als auch Bedürftige vorbereiten:

  • Führen Sie mindestens eine Woche vor dem Termin ein Pflegetagebuch.
  • Notieren Sie sich konkrete Situationen, um die aktuelle Verfassung darzustellen.
  • Berichten Sie so vollständig wie möglich von Ihrer Situation – eine Beschönigung der Umstände hilft keinem der Beteiligten.
  • Sorgen Sie dafür, dass ein Mitarbeiter des Pflegedienstes oder des Pflegeheims bei dem Termin anwesend ist, der von der Situation des Pflegebedürftigen weiß.

Der sogenannte Kriterienkatalog vom 1. Januar 2017 sieht folgende Bereiche für die MDK-Einschätzung vor:

  • Modul 1: Mobilität
  • Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Modul 3: Verhalten und psychische Problemlagen
  • Modul 4: Selbstversorgung
  • Modul 5: Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Der Gutachter verschafft sich anhand festgelegter Kriterien und eines Punktesystems einen Überblick, wie selbstständig der Antragsteller ist und welche Beeinträchtigungen vorliegen.

Bescheid der Pflegekasse prüfen

Häufig wird der schriftliche Bescheid nur wenige Tage nach dem Begutachtungstermin versandt. Daraus wird das Ergebnis der Einschätzung des MDK deutlich. Auch der konkrete Grad der Pflege (früher Pflegestufe) ist ersichtlich.

Sind Sie mit dem zugewiesenen Pflegegrad nicht einverstanden, können Sie Widerspruch einlegen und eine neue Begutachtung anfordern. Die Frist für den Widerspruch beträgt 4 Wochen nach Empfang der Entscheidung der Pflegekasse. Es empfiehlt sich, den Widerspruch zunächst ohne Begründung per Einschreiben an die Pflegekasse zu verschicken. Allerdings muss angegeben werden, dass die Begründung nachgereicht wird.


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