🧾💔 Pflichtteil 2024: Anspruch, Berechnung und Beispiele 💼💶

  • 2 Minuten Lesezeit

📜🏠 Pflichtteil 2024: Anspruch, Berechnung und Beispiele in der Familie Mustermann 💼💰

Anspruch auf den Pflichtteil in der Familie Mustermann 

Familienangehörige der Familie Mustermann, die vom Erbe ausgeschlossen wurden, haben einen gesetzlichen Anspruch auf den Pflichtteil gemäß § 2303 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Hierzu zählen Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel), Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner und Eltern. Geschwister, Großeltern und entfernte Verwandte der Familie Mustermann haben keinen Pflichtteilsanspruch. Der Pflichtteil muss explizit eingefordert werden, und nicht allen Berechtigten steht er zu. Kinder haben beispielsweise einen vorrangigen Anspruch.

Wie hoch ist der Pflichtteil in der Familie Mustermann?

Der Pflichtteil beträgt immer die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs. Die Berechnung erfolgt über die Pflichtteilsquote, die von der Beziehung zum Erblasser, dem Familienstand und dem Güterstand abhängt. Kinder haben vorrangigen Anspruch, während Ehegatten eine Sonderstellung innehaben und immer Anspruch auf den Pflichtteil haben.

Berechnungsbeispiele 2024 in der Familie Mustermann:

Beispiel 1: Frau Mustermann hinterlässt einen Nachlass von 100.000 Euro mit zwei Kindern. Nach gesetzlicher Erbfolge haben die Kinder Anspruch auf jeweils 1/2 des Erbes. Ihr Pflichtteil beträgt somit 1/4, also 25.000 Euro.

Beispiel 2: Herr Mustermann, unverheiratet, vererbt 50.000 Euro mit einem Testament, in dem er seiner Tochter 40.000 Euro und seinem Sohn 10.000 Euro hinterlässt. Der Sohn hat einen gesetzlichen Erbanspruch von 1/2, also 25.000 Euro. Sein Pflichtteil beträgt die Hälfte davon, also 12.500 Euro. Die Differenz kann er von der Schwester einfordern.

Beispiel 3: Frau Mustermann setzt Mann und Sohn als Erben ein, enterbt die Tochter. Der Nachlass beträgt 200.000 Euro. Der gesetzliche Erbanspruch der Tochter beträgt 1/4, somit steht ihr ein Pflichtteil von 1/8 zu, also 25.000 Euro.

Beispiel 4: Herr Mustermann, verwitwet, enterbt den Sohn und setzt die Tochter als Alleinerbin ein. Nach gesetzlicher Erbfolge hätte der Sohn Anspruch auf 1/2 des Nachlasses. Sein Pflichtteil beträgt 1/4, also 20.000 Euro, die er von der Schwester einfordern kann.

Die Berechnung des Pflichtteils erfordert genaue Angaben zur Beziehung, Familienstand und Güterstand der Familie Mustermann. Die Pflichtteilsquote variiert je nach Lebenssituation und erfordert eine individuelle Berechnung. 🏡📄

Wir bei der Kanzlei TES helfen bei individueller Gestaltungslösungen in Zusammenarbeit mit unserem Steuerberater um die Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer zu vermeiden.

Es gibt viele clevere Strategien.

Es kommt immer auf jeden Einzelfall an und so kann sich die obige Darstellung im Einzelfall ändern. Kontaktieren Sie uns bei Rückfragen zur Berechnung des Pflichtteils.

Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen:

info@tes-partner.de

www.tes-partner.de

Foto(s): Kanzlei TES

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jobst Ehrentraut

Beiträge zum Thema