Pflichtteil Erbe verweigert Auskunft – Was tun?

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Wenn Ihnen ein Pflichtteil zusteht und der Erbe die Auskunft darüber verweigert, stehen Ihnen rechtliche Mittel zur Verfügung, um Ihr Recht durchzusetzen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie vorgehen sollten, was eine Stufenklage ist und welche Konsequenzen dem Erben drohen, wenn er nicht kooperiert.

1. Was ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist der gesetzliche Mindestanteil am Erbe, der nahen Angehörigen (z. B. Kindern, Ehepartnern) zusteht, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Dieser Anspruch ist gesetzlich verankert, um sicherzustellen, dass nahe Verwandte nicht völlig enterbt werden können. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird in Geld ausbezahlt.

2. Was tun, wenn der Erbe die Auskunft verweigert?

Wenn der Erbe Ihnen die Auskunft über den Nachlass verweigert, können Sie eine Stufenklage erheben. Diese Klage besteht aus mehreren Schritten:

  1. Auskunftserteilung: Sie fordern den Erben gerichtlich auf, eine umfassende Auskunft über den Nachlass zu geben.
  2. Eidesstattliche Versicherung: Falls Zweifel an der Richtigkeit der Auskunft bestehen, kann der Erbe verpflichtet werden, die Angaben eidesstattlich zu versichern.
  3. Zahlung des Pflichtteils: Nachdem die Auskunft erteilt wurde, fordern Sie den Erben zur Zahlung des Pflichtteils auf.

3. Was passiert, wenn der Erbe die Auskunft nicht erteilt?

Verweigert der Erbe die Auskunft trotz gerichtlicher Anordnung, drohen ihm erhebliche Konsequenzen. Das Gericht kann Zwangsmaßnahmen verhängen, um die Auskunftserteilung durchzusetzen:

  • Zwangsgeld: Der Erbe wird zu einer Geldstrafe verurteilt.
  • Zwangshaft: In besonders hartnäckigen Fällen kann das Gericht sogar Haft anordnen, um den Erben zur Auskunftserteilung zu zwingen.

4. Kostenrisiko bei einer Pflichtteilsklage?

Viele Menschen haben Angst vor den Kosten einer Pflichtteilsklage. Hier kann es hilfreich sein, die Unterstützung eines Prozesskostenfinanzierers in Anspruch zu nehmen. Diese Dienstleister übernehmen die Prozesskosten und tragen somit das finanzielle Risiko für Sie. Sie zahlen nur im Erfolgsfall einen Anteil des erstrittenen Betrags.

5. Antworten auf häufige Fragen (FAQs)

  1. Was ist der Pflichtteil?
    Der Pflichtteil ist der gesetzlich garantierte Mindestanteil am Erbe, der nahen Angehörigen auch dann zusteht, wenn sie im Testament nicht berücksichtigt wurden.

  2. Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?
    Anspruch auf den Pflichtteil haben in der Regel Kinder, Ehepartner und unter bestimmten Umständen auch Eltern des Verstorbenen.

  3. Wie hoch ist der Pflichtteil?
    Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

  4. Was ist eine Stufenklage?
    Eine Stufenklage ist ein gerichtliches Verfahren, bei dem Sie zunächst die Auskunft über den Nachlass, dann die eidesstattliche Versicherung und schließlich die Zahlung des Pflichtteils verlangen.

  5. Was passiert, wenn der Erbe keine Auskunft erteilt?
    Der Erbe kann durch Zwangsgeld oder sogar Zwangshaft dazu gebracht werden, die erforderliche Auskunft zu erteilen.

  6. Kann ich meinen Pflichtteil auch ohne Gericht einfordern?
    Ja, es ist möglich, den Pflichtteil außergerichtlich zu regeln. Doch wenn der Erbe die Auskunft verweigert, ist eine gerichtliche Klärung oft notwendig.

  7. Was kostet eine Pflichtteilsklage?
    Die Kosten einer Pflichtteilsklage hängen vom Streitwert ab. Ein Prozesskostenfinanzierer kann Ihnen helfen, das Kostenrisiko zu minimieren.

  8. Was macht ein Prozesskostenfinanzierer?
    Ein Prozesskostenfinanzierer übernimmt die Gerichtskosten und trägt das finanzielle Risiko. Sie zahlen nur im Erfolgsfall einen Teil des erstrittenen Betrags.

  9. Wie lange dauert eine Pflichtteilsklage?
    Die Dauer einer Pflichtteilsklage kann je nach Komplexität des Falles mehrere Monate bis Jahre betragen.

  10. Kann der Pflichtteil verjährt werden?
    Ja, der Anspruch auf den Pflichtteil verjährt in der Regel nach drei Jahren ab dem Zeitpunkt, an dem der Pflichtteilsberechtigte Kenntnis vom Tod des Erblassers und seiner Enterbung erlangt hat.

Fazit

Wenn Ihnen der Pflichtteil zusteht und der Erbe die Auskunft verweigert, sollten Sie Ihre Rechte durchsetzen. Eine Stufenklage ist ein wirksames Mittel, um die Auskunft und letztlich die Zahlung zu erzwingen. Haben Sie Angst vor den Kosten? Mit der Unterstützung eines Prozesskostenfinanzierers können Sie ohne Kostenrisiko klagen. Nutzen Sie Ihre Rechte und holen Sie sich den Ihnen zustehenden Pflichtteil.

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