Pflichtteilsergänzungsansprüche im deutschen Erbrecht: Alles, was Erben über die Auskunftspflicht wissen müssen

  • 2 Minuten Lesezeit

Das deutsche Erbrecht birgt zahlreiche komplexe Regelungen, insbesondere im Bereich der Pflichtteilsergänzungsansprüche. Diese Ansprüche dienen dem Schutz der rechtmäßigen Interessen von Pflichtteilsberechtigten. Im Kern dieser Regelung steht die Auskunftspflicht der Erben, eine Bestimmung, die oft zu juristischen Auseinandersetzungen führt.

Jetzt kontaktieren und erfolgreich beraten lassen!

Was versteht man unter Pflichtteilsergänzungsansprüchen?

Pflichtteilsergänzungsansprüche entstehen, wenn der Erblasser zu Lebzeiten Schenkungen getätigt hat, die den gesetzlichen Pflichtteil beeinträchtigen könnten. Laut § 2325 BGB haben Pflichtteilsberechtigte das Recht, vom Erben Auskunft über den Bestand des Nachlasses sowie über vorgenommene Schenkungen zu verlangen. Diese Informationen sind entscheidend, um die Höhe des Pflichtteilsergänzungsanspruchs präzise zu berechnen.

Die Auskunftspflicht des Erben

Die Auskunftspflicht des Erben umfasst die detaillierte Darlegung aller Vermögenswerte und Schulden des Nachlasses sowie aller Schenkungen, die der Erblasser zu Lebzeiten vorgenommen hat. Normalerweise werden nur Schenkungen berücksichtigt, die innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Tod des Erblassers gemacht wurden. Interessant ist, dass im Fall der Auskunftspflicht diese berühmte 10-Jahres-Frist für Schenkungen zwischen Ehegatten nicht gilt. Zur Erben müssen sämtliche Schenkungen seit der Eheschließung offenlegen.

Warten Sie nicht länger! Wir sind für Sie da!

Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Auskunftspflicht

Kommt ein Erbe dieser Auskunftspflicht nicht nach oder macht er unrichtige Angaben, kann dies gravierende rechtliche Folgen haben. Der Pflichtteilsberechtigte kann dann gerichtlich eine ordnungsgemäße Auskunft einfordern, notfalls sogar eine eidesstattliche Versicherung verlangen. Zudem können Schadensersatzansprüche und weitere rechtliche Schritte folgen.

Relevante Rechtsprechung

In der Rechtsprechung finden sich zahlreiche Fälle, in denen die Auskunftspflicht der Erben eine entscheidende Rolle spielte. Ein prägnantes Beispiel ist das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. Oktober 2015 (Az. IV ZR 351/14). Hier wurde entschieden, dass unzureichende Auskünfte des Erben zu Schenkungen den Pflichtteilsergänzungsanspruch des Berechtigten erhöhen können.

Jetzt kontaktieren und erfolgreich beraten lassen!

Beratungsprozess in Ihrer Kanzlei:

  1. Anwaltliche Erstberatung zur Einschätzung der Erfolgsaussichten.
  2. Professionelle Vertretung Ihrer Interessen in allen notwendigen Verfahren.
  3. Individuelle Beratung durch spezialisierte Rechtsanwälte.
  4. Aufzeigen Ihrer Handlungsmöglichkeiten und Unterstützung bei der Strategieentwicklung.

Wichtigkeit der Auskunftspflicht

Die Auskunftspflicht der Erben im Kontext der Pflichtteilsergänzungsansprüche ist ein zentrales Element des deutschen Erbrechts. Sie gewährleistet eine gerechte Verteilung des Nachlasses. Die Hinzuziehung eines spezialisierten Anwalts für Erbrecht empfehlenswert, um professionelle Beratung und Unterstützung zu erhalten.

Anwältin Frau Hauptmann-Uhl beratend in Ihrem Büro

Für Sie da:

RAin Hauptmann-Uhl

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht

Telefon: +49 7161 97814-0

Kontaktformular

Kanzlei Hauptmann-Uhl und Kollegen, Göppingen

Foto(s): https://pixabay.com/photos/information-hand-touch-finger-man-2907429/

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Martina Hauptmann-Uhl

Beiträge zum Thema