Phantastische Tierwesen und wo sie zu finden sind – Abmahnung erhalten?

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Waldorf Frommer mahnt zu „Phantastische Tierwesen“ ab

Die Münchener Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer ist auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes eine bekannte Größe in Deutschland. Besonders ist die Sozietät auf Urheberrechte spezialisiert, vornehmlich auf solche an Filmen und Serien. Große Produktionsunternehmen und Holdings vertrauen der Kanzlei den Schutz ihrer Rechte in Deutschland an. Dazu zählt auch Warner Bros. Germany, die deutsche Tochterfirma des Film-Giganten. Waldorf Frommer soll nun für Warner Bros. begangenen Urheberrechtsverletzungen nachgehen und drohende abwenden. Zu diesem Zweck verschickt Waldorf Frommer täglich unzählige Abmahnungen an Internetnutzer. Gegenstand sind Rechtsverletzungen an Filmen des Mandanten, so beispielsweise am Warner Bros. Film Phantastische Tierwesen und wo sie zu finden sind.

Warum mahnt Waldorf Frommer zu Phantastische Tierwesen ab?

Phantastische Tierwesen und wo sie zu finden sind ist das erste Spin-Off der Harry Potter Filmreihe. Es geht um einen jungen Zauberer, der magische Tierwesen erforscht und schützt. Auf einer Reise in die USA wird er in die Konflikte der Magierwelt gezogen. Phantastische Tierwesen und wo sie zu finden sind ist ein riesiger Erfolg gewesen und begeisterte nicht nur Harry Potter Fans. Weitere Teile des Spin-Offs werden Gerüchten zufolge noch gedreht.

Aktuelle und erfolgreiche Filme wie Phantastische Tierwesen und wo sie zu finden sind werden heutzutage natürlich auch illegal verbreitet. Im Internet geschieht dies über unzulässige Streaming-Portale oder über Foren, in denen sogenanntes Filesharing betrieben wird. Nutzer und Betreiber solcher Plattformen verletzen die Urheberrechte an dem Film. Folge dessen sind Ansprüche von Warner Bros. auf Schadensersatz und Unterlassung. Diese Ansprüche sollen mithilfe der Abmahnung durchgesetzt werden – in den Schreiben findet man daher eine Schadensersatzforderung von mehreren hundert Euro; und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, die der Empfänger unterschreiben soll.

Wie reagiert man auf die Abmahnung?

In keinem Fall sollte man den Aufforderungen von Waldorf Frommer ohne weiteres Folge leisten. Denn regelmäßig müssen Empfänger einer Abmahnung gar nichts oder wesentlich weniger Geld zahlen. Das liegt daran, dass Waldorf Frommer die Verantwortlichen über IP-Adressen zu ermitteln versucht. Dabei kann es zu Fehlern kommen. In der Regel wird der Anschlussinhaber dann abgemahnt. Allerdings ist dieser nicht immer derjenige, der die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Dann besteht die Möglichkeit, sich zu entlasten. Fakt ist, dass eine vorschnelle Zahlung an Waldorf Frommer unerwünschte und schwere Konsequenzen nach sich ziehen kann. Deswegen sollte man eben nicht auf die Forderungen eingehen, sondern professionellen Rat einholen.

Jeder Fall ist anders, es gibt also keine pauschale Lösung für Abmahn-Fälle. Aus langjähriger Erfahrung heraus raten wir allen Empfängern einer Abmahnung zu folgenden vorläufigen Schritten:

  1. Nicht voreilig zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt mit Waldorf Frommer aufnehmen!
  4. Rechtsanwalt konsultieren!
  5. Frist wahren!

Dazu bieten wir allen, die eine Abmahnung erhalten, eine kostenlose Erstberatung an. Unsere Anwälte überprüfen dann Ihren Sachverhalt und geben eine Einschätzung über Chancen, Risiken und zu erwartende Kosten ab. Lassen Sie sich nicht von Waldorf Frommer einschüchtern, sondern verfolgen Sie Ihre Rechte! Unter https://abmahnhelfer.de/ oder telefonisch +49 30 965 35 855 sind wir für Anliegen offen und hilfsbereit! 


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