PICCOR AG – Eiskalter Betrug?
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Verantwortliche des PICAM Unternehmensverbundes und der PICCOR AG unter Betrugsverdacht!
Gelang es der PICCOR AG, Bahnhofstr. 9, CH-6340, welches unter dem Unternehmensverbund PICAM im Rechtsverkehr in Deutschland auftrat, gemeinschaftlich mit Verantwortlichen der PICCOR AG jahrzehntelang unbemerkt Anleger zu betrügen? Der im Internet auffindbaren Berichterstattung von Anwälten und Verbraucherschützern ist Schreckliches zu entnehmen, welches auch denjenigen Verdachtsmomenten entspricht, die wir im Rahmen der Bearbeitung von Fällen von PICCOR-, PICCOX- und PICAM-Geschädigten entdecken.
Das von Vermittlern gegenüber den Anlegern beworbene Anlagekonzept einer Investition von Geldmitteln über die PICCOR AG bei Verwaltung der Depotbewegungen über den PICAM Unternehmensverband war voraussichtlich nichts anderes als bloßer Schwindel und Betrug. So die Verdachtsmomente.
Dabei wurde noch großer Zirkus veranstaltet, bevor es den Riesenknall Anfang dieses Jahres dann gab. Depotbestände bei PICAM sollten auf Empfehlung umgeschichtet werden. Der Erwerb von Inhaberschuldverschreibungen von PICCOX sollte das – vermeintlich – bisherig erfolgreiche Engagement der Anleger fortsetzen. Inhaberschuldverschreibungen des Unternehmens PICCOX Securitisation SA waren vielfach unter Wechsel des depotführenden Unternehmens (vom PICAM Unternehmensverbund – AG auf Moventum S.C.A – Luxemburg) umgeschichtet worden.
Alles nur Bluff?
Die ursprünglich angepriesene erfolgreiche selbstständige Vermögensverwaltung der PICCOR AG, die vorsah – ohne Kundenanweisung –, kurzfristig erfolgreiche Investitionen in Derivate, insbesondere im Devisengeschäft, zu tätigen, gab es voraussichtlich gar nicht. Auch keine Erlaubnisse, diese Bankgeschäfte für den Kunden überhaupt durchzuführen, sollen vorhanden gewesen sein.
Seit dem 14.01.2017 hat die Schweizer Finanzmarktaufsicht das Unternehmen PICCOR AG auf eine im Internet veröffentlichte Warteliste gesetzt:
https://www.finma.ch/de/finma-public/warnliste/piccor-ag/
Soweit den Meldungen im Internet Glauben geschenkt werden darf, soll der Gesamtschaden von Anlegern nach neuesten Erkenntnissen ca. 350 Millionen Euro ausmachen. War alles ein Schneeballsystem, dürfen sich die Anleger ggf. darauf einrichten, dass die Ihnen ausbezahlten Ausschüttungen als Scheingewinne zurückgefordert werden.
Anleger haben damit nach der Einschätzung von MJH Rechtsanwälten nicht mehr zu erwarten, das Geld von den ursprünglich Verantwortlichen des Unternehmens zurückzuerhalten. Wichtig ist die Orientierung im Einzelfall. Es gibt eine Vielzahl potenzieller Anspruchsgegner. Die Vermittlerhaftung könnte nach unserer Einschätzung im Vordergrund stehen, soweit man im Rahmen der Rechtsverfolgung darauf abzielen will, den eigenen Vermögensschaden vollständig ersetzt zu bekommen. Selbstverständlich ist aber auch eine Schadenskompensation durch das Erstreiten von Titeln betreffend sichergestellte Vermögenswerte anzustreben.
MJH Rechtsanwälte – Kontaktieren Sie uns: Im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung unterbreiten wir Ihnen ein Angebot für Ihre persönliche Verfolgung von Ansprüchen auf Schadensersatz. Es ist jetzt die richtige Zeit, sich zu informieren.
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