Piccox/Piccor/Picam – Witt Rechtsanwälte bereiten eine Sammelklage vor

  • 2 Minuten Lesezeit

Witt Rechtsanwälte bereiten für ihre Mandanten eine Sammelklage gegen die Herren Thomas Entzeroth und Peter Züllig vor. Bei den beiden Herren handelt es sich um Verantwortliche der Piccor AG, die mittlerweile nach den Vorschriften über Konkursverfahren in der Schweiz liquidiert wird.

 

Wer kann sich der Sammelklage anschließen?

Unter bestimmten Voraussetzungen können sich die Anleger bündeln und gemeinsam ein gerichtliches Klageverfahren führen. Eine der Voraussetzungen ist dabei zumindest die Gleichartigkeit der Ansprüche der Anleger. Aufgrund des Umfangs des Betrugskomplexes Piccor/Piccox ist eine Sammelklage leider nicht für alle geschädigten Anleger geeignet. Der Sammelklage können sich daher in erster Linie diejenigen Anleger anschließen, für die keine Inhaberschuldverschreibungen der Piccox Securitisation S.A. erworben wurden. Dabei ist unerheblich, ob die Anleger sich gegen die weitere Investition in die Piccox Securitisation S.A. entschlossen haben und (vermeintlich) eine Auszahlung auf ihr Girokonto beantragt haben oder ob die Weiterinvestition beabsichtig war und es lediglich nicht mehr zu dem Erwerb der Zertifikate gekommen ist.

Für diejenigen Anleger, für die Inhaberschuldverschreibungen der Piccox Securitisation S.A. im Jahre 2017 erworben wurden, bieten Witt Rechtsanwälte ebenfalls eine umfassende Vertretung an:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/picampiccorpiccox-olg-stuttgart-kuendigt-die-bestaetigung-der-urteile-gegen-piccox-an_180964.html

 

Bisherige Klagen

Aufgrund der zahlreichen Klagen, die Witt Rechtsanwälte bereits seit 2018 für Anleger der Piccor AG eingereicht haben, wurden bundesweit mehrere Urteile gegen die Herren Thomas Entzeroth und Peter Züllig erstritten. Mit diesen Urteilen wurde den Anlegern umfassender Schadensersatz zugesprochen, also die Erstattung ihrer Einzahlungen und die Übernahme der Rechtsanwalts- und Gerichtskosten.

 

Verjährung zum 31.12.2020

Die Anleger sollen unbedingt beachten, dass Ihre Schadensersatzansprüche bereits zum 31.12.2020 verjähren können. Danach ist die zivilrechtliche Durchsetzung der Ansprüche in vielen Fällen nicht mehr möglich.

 

Kosten einer gemeinsamen Klage

Der Vorteil einer gemeinsamen Klage folgt aus der degressiven Gestaltung der Gerichtskosten und der Anwaltskosten im Verhältnis zum sogenannten Streitwert. So beläuft sich der erforderliche Gerichtskostenvorschuss bei einem Streitwert von 10.000,- € beispielsweise auf 723,- € und bei einem Streitwert von 1.000.000,- € auf 16.008,- €, obwohl über das Hundertfache gestritten wird. Die Belastung des Einzelnen und sein Risiko nehmen daher deutlich ab, wenn er sich mit mehreren Geschädigten zu einer gemeinsamen Klage zusammenschließt.

Die voraussichtlichen Kosten einer gemeinsamen Klage, die die gemeinsam klagende Anleger anteilig zu tragen hätten, können erst dann vorläufig beziffert werden, wenn die Rückmeldungen der Anleger ausgewertet werden und ein Mindestgesamtstreitwert beziffert werden kann.

 

Auch eine Einzelklage möglich

Selbstverständlich ist die Einreichung einer Einzelklage im Zusammenhang mit der Anlage bei der Piccor AG möglich. Witt Rechtsanwälte werden Sie hierzu sehr gerne beraten und die voraussichtlichen Kosten eines Klageverfahrens benennen.

 

Rückmeldung bis 13.11.2020 erforderlich

Wenn Sie sich über Witt Rechtsanwälte an einer gemeinsamen Klage beteiligen und Witt Rechtsanwälte dafür beauftragen wollen, übersenden Sie bis zum spätestens 13.11.2020 eine Kopie Ihrer Beitrittserklärungen und Aufstellung aller Ein- und Auszahlungen. Bei etwaigen Fragen können Sie sich telefonisch an Frau Rechtsanwältin Anna Zajac unter der Telefonnummer 030 – 28449850 wenden.

 

 

Witt Rechtsanwälte

Heidelberg Berlin München


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Anna Zajac

Beiträge zum Thema