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PIM Gold: Gläubigerversammlung geplatzt

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Die Gläubigerversammlung im Fall PIM Gold war ursprünglich für den 28. Februar geplant. In der Gläubigerversammlung sollten die wesentlichen Entscheidungen für den weiteren Fortgang des Verfahrens getroffen.

Nachdem deutlich mehr Menschen zu der Gläubigerversammlung erschienen waren als erwartet, wurde die Veranstaltung abgesagt.

Zur Versammlung zugelassen waren laut Aussagen des Insolvenzverwalters Metoja alle Gläubiger, die eine Forderung angemeldet haben. Dass es einer vorherigen Anmeldung bedarf, wurde jedoch nur einmal und dazu auch noch sehr klein und leicht übersehbar kommuniziert. 

So ist es nicht verwunderlich, dass neben den 160 angemeldeten Personen weitaus mehr Menschen erschienen. Die genaue Zahl ist unklar, nach Metojas Aussage hätten sich rund 400 Betroffene zur Gläubigerversammlung eingefunden, Anwesende berichten jedoch von bis zu 900 Angereisten. 

Insolvenzverwalter Metoja begründet die Verschiebung wie folgt: „Weil die Gläubigerrechte nicht beschnitten werden dürfen und alle Gläubiger das Recht haben, an der Gläubigerversammlung teilzunehmen.“

Mehr Geld Vorhanden

Zum Zeitpunkt der Insolvenzeinleitung wurde mit einem Feingold- und Schmuckbestand von ca. 500 Kilo gerechnet. Inzwischen wird jedoch von einem Bestand von ca. 1 Tonne ausgegangen. Da das wesentliche Gold weiterhin von der Darmstädter Staatsanwaltschaft verwahrt wird, ist die diesbezügliche Bestandsaufnahme noch nicht beendet. Das sichergestellte Gold und die Guthaben-Bestände dürften einen Gesamtwert von ca. 40 Millionen Euro haben.

Es wurden bereits über 6.500 Forderungen angemeldet, die auf den eigenen Angaben der einzelnen Gläubiger basieren und somit nicht der Buchhaltung der PIM Gold GmbH entnommen wurden. Schon aus diesen Zahlen wird deutlich, dass der vorhandene Feingoldbestand in Barren nicht ansatzweise zur Bedienung der geltend gemachten Ansprüche ausreichend ist.

Aufgrund der dennoch hohen Masse plant die Insolvenzverwaltung noch, in diesem Jahr eine erste Auszahlung auf die Quote vorzunehmen.

Ferner möchten wir darauf hinweisen, dass Anregungen Dritter zur weiteren Aufklärung von Sachverhalten bzw. zur Bereinigung der Buchhaltung nachgegangen wird. Entsprechende Hinweise können auch unter der Mail-Adresse anleger-pim@eisner-rechtsanwaelte.com jederzeit übermittelt werden.


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