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Die häufigsten Fehler in der Nebenkostenabrechnung: Mieter aufgepasst! Kostenloses Musterschreiben zur Abwehr

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Nebenkostenabrechnungen können für Mieter eine echte Herausforderung sein. Oftmals sind sie unübersichtlich und voller Fachbegriffe, die kaum zu verstehen sind. Doch Vorsicht: In den Abrechnungen schleichen sich immer wieder Fehler ein, die zu hohen Nachzahlungen führen können. In diesem Artikel beleuchten wir die häufigsten Fehlerquellen und geben Tipps, wie Sie sich als Mieter wehren können. Am Ende des Artikels stellen wir Ihnen ein kostenloses Musterschreiben (Vorlage) zur Verfügung!


Inhaltsverzeichnis:

  1. Formale Fehler in der Nebenkostenabrechnung:

    • Verspätete Nebenkostenabrechnung: Was Mieter wissen müssen

    • Falscher Abrechnungszeitraum

    • Fehlende Angaben in der Betriebskostenabrechnung können die Abrechnung ungültig machen

    • Unvollständige Belege

  2. Inhaltliche Fehler in der Nebenkostenabrechnung:

    • Falsche Umlage der Heizkosten

    • Diese Kosten darf der Vermieter nicht umlegen

      • Nicht umlagefähige Kosten

    • Falscher Verteilerschlüssel

    • Rechenfehler

    • Unerwartete Preissteigerungen

  3. Hilfe bei Problemen mit der Nebenkostenabrechnung

  4. Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung? So geht es

  5. Kostenloses Musterschreiben bei verspätet zugegangener Betriebskostenabrechnung


Formale Fehler in der Nebenkostenabrechnung:


  • Verspätete Nebenkostenabrechnung: Was Mieter wissen müssen:  

Die Abrechnung muss laut § 556 Abs. 3 BGB dem Mieter spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. D.h. die Betriebskostenabrechnung für 2022 muss bis zum 31.12.2023 zugegangen sein. Den Zugang muss der Vermieter im Zweifel beweisen können. Wirft er die Abrechnung z.B. am 31.12.2023 um 20 Uhr in den Briefkasten, gilt sie nicht als rechtzeitig zugestellt. Denn es ist nicht davon auszugehen, dass Sie den Briefkasten noch leeren. Übergibt er Ihnen die Abrechnung, aber um 20 Uhr an der Haustür, gilt sie als rechtzeitig zugestellt.  Ist sie verspätet, kann der Mieter die Nachzahlung verweigern.


  • Falscher Abrechnungszeitraum: 

Der Abrechnungszeitraum muss korrekt sein und mit dem Mietvertrag übereinstimmen.


  • Fehlende Angaben in der Betriebskostenabrechnung können die Abrechnung ungültig machen: 

Die Abrechnung muss alle relevanten Angaben enthalten, z. B. die Kontaktdaten des Vermieters, die Wohnung, auf die sie sich bezieht, die Wohnfläche, den Abrechnungszeitraum, die einzelnen Betriebskostenpositionen und den jeweiligen Verteilerschlüssel. Auch die Gesamtsumme der vertraglich festgelegten Vorauszahlungen muss genannt werden.


  • Unvollständige Belege: 

Der Vermieter muss für die Abrechnung alle relevanten Belege zur Verfügung halten. Z. B. Rechnungen für die Hausverwaltung, den Schornsteinfeger oder die Müllabfuhr. Jede einzelne Position auf der Nebenkostenabrechnung muss vom Vermieter nachgewiesen werden können. Sie als Mieter haben ein Recht darauf!


Inhaltliche Fehler in der Nebenkostenabrechnung:


  • Falsche Umlage der Heizkosten: 

Die Berechnung der Heizkosten unterliegt gesetzlichen Regelungen. Es ist erforderlich, dass mindestens die Hälfte der Heizkosten auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs berechnet werden. Der Vermieter muss sicherstellen, dass das Mietobjekt mit den entsprechenden Messinstrumenten ausgestattet ist, um eine verbrauchsbezogene Abrechnung zu gewährleisten. Vereinbarungen wie nicht verbrauchsabhängige Inklusivmieten oder eine festgelegte Pauschale für Heizkosten sind nicht gestattet. Sollte der Vermieter dennoch auf dieser Grundlage abrechnen, kann der Mieter die Heizkosten reduzieren.


  • Diese Kosten darf der Vermieter nicht umlegen:

 Nicht alle Kosten sind umlagefähig. Der Vermieter darf nur die Kosten auf die Mieter umlegen, die in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) genannt sind.

Zu den nicht umlagefähigen Kosten gehören

  • Instandhaltungskosten: z.B. der Fassadenanstrich

  • Beiträge für die Instandhaltungsrücklage

  • Reparaturkosten: Z.B. Reparatur der defekten Heizungsanlage

  • Verwaltungskosten: Das sind Kosten für die Hausverwaltung, aber auch Telefongebühren, Zinsen, Portokosten und Bankgebühren

  • Haussicherheit: Z.B. ein Sicherheitsunternehmen

  • Versicherungen (zum Teil!): Nicht umlagefähig sind z.B. Rechtsschutz-, Hausrat-, Umweltschäden-, Mietausfallversicherung

  • Garten: Nicht umlagefähig ist die Neugestaltung des Gartens, Kauf von Gartenmaschinen und Gartengeräte

  • Rauchmelder und Feuerlöscher: Anschaffung und Einbau sind nicht umlagefähig

  • Klingelanlage: Anschaffung und Wartung

  • Straßenausbaubeiträge


  • Falscher Verteilerschlüssel:

Die Kosten müssen nach einem gültigen Verteilerschlüssel umgelegt werden. Der Verteilerschlüssel muss im Mietvertrag vereinbart sein.


  • Rechenfehler: 

Die Abrechnung muss korrekt sein und darf keine Rechenfehler enthalten.


  • Unerwartete Preissteigerungen: 

Achten Sie auf ungewöhnlich hohe Preissteigerungen bei einzelnen Positionen.


Hilfe bei Problemen mit der Nebenkostenabrechnung


Nebenkostenabrechnungen sollten von Mietern genau geprüft werden. Oftmals ist bereits der Mietvertrag fehlerhaft. Nur weil etwas im Mietvertrag aufgeführt ist, heißt das nicht, dass Sie diese Kosten bezahlen müssen. Z.B. werden oftmals die Verwalterkosten im Mietvertrag aufgeführt. Der Vermieter ist aber nicht berechtigt diese Kosten dem Mieter gegenüber abzurechnen

Sie haben Fehler entdeckt oder sind sich nicht sicher, ob die Nebenkostenabrechnung richtig ist? Sie sollen enorme Summen nachzahlen? 

Die Cyfire Mietrechtsspezialisten rund um Rechtsanwalt Mirco Lehr prüfen Ihre Nebenkostenabrechnung auf Fehler und mögliche Angriffspunkte. Melden Sie sich einfach hier im Kontaktformular und Sie erhalten ein kostenloses Erstgespräch. 


Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung? So geht es


Sie haben festgestellt, dass Ihre Nebenkostenabrechnung zu spät zugestellt wurde? Dann legen Sie sofort Widerspruch ein.


Kostenloses Musterschreiben bei verspätet zugegangener Betriebskostenabrechnung

Musterschreiben:


Absender [alle Mieter laut Mietvertrag]

Anschrift des Vermieters [laut Mietvertrag]

Mietvertragsnummer, alternativ genaue Bezeichnung der Lage der Wohnung

Datum


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung für das Jahr …….. [Jahreszahl nennen]. ein.

§ 556 Abs. 3 BGB besagt: 

“Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen…”

Die Nebenkostenabrechnung für das Jahr …… [Jahreszahl eintragen] hätte mir demgemäß bis zum 31.12….. [Jahreszahl] zugehen müssen. 

Die Abrechnung ist mir nicht / nicht rechtzeitig zugegangen.

Demgemäß können Sie keine Ansprüche aus etwaigen Nachzahlungsberechnungen geltend machen.

Im Falle, dass Sie trotzdem Ansprüche geltend machen, mache ich Sie bereits jetzt darauf aufmerksam, dass ich einen Rechtsbeistand einschalten werde. Die Kosten hierfür wären dann von Ihnen zu tragen.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift aller Mieter

                                    CO

Foto(s): Cyfire


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