Pink Floyd Music Ltd. und Gutsch & Schlegel mahnen weiterhin Bootlegs ab

  • 2 Minuten Lesezeit

Derzeit bearbeiten wir eine Abmahnung der Pink Floyd Music Ltd. aus London. Es handelt sich dabei um die gemeinsame Auswertungsgesellschaft der Künstler der Musikgruppe „Pink Floyd“. Die Rechte zur Aufnahme, Verbreitung und Vervielfältigung von den von 1975 bis 1986 erbrachten Darbietungen hat die Musikgruppe der Pink Floyd Music Ltd. übertragen.

Der Inhalt der Abmahnung von Gutsch & Schlegel 

Auf der Webseite des Online-Auktionshauses „www.eBay.de“ habe der Abgemahnte eine DVD mit Bildtonaufnahmen der Musikgruppe angeboten. Dafür fehle ihm die Berechtigung, da weder die Mandantin noch ein Lizenznehmer die Aufnahmen hergestellt habe. Aus diesem Verhalten ergebe sich eine Verletzung des Verbreitungsrechts gem. §§ 77, 79, 17 UrhG.

Was fordert die Pink Floyd Music Ltd.?

Die Kanzlei Gutsch & Schlegel aus Hamburg vertritt die rechtlichen Interessen der Pink Floyd Music Ltd. Die Abmahnung enthält Forderungen aufgrund unerlaubter Verbreitung geschützter Bildtonaufnahmen gem. §§ 77, 79, 97, 97 a, 98, 17 UrhG:

Der Abgemahnte wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung gem. § 97 Abs. 1 UrhG aufgefordert. Zudem fordert Herr Ehlers im Namen seiner Mandantin die Herausgabe der sich angeblich noch im Besitz des Abgemahnten befindlichen DVDs zwecks Vernichtung gem. § 98 Abs.1 UrhG.

Gem. § 97 Abs. 2 Satz 3 UrhG stünden der Pink Floyd Music Ltd. Schadensersatzansprüche nach einer Lizenzanalogie in Höhe einer angemessenen Lizenz zu.

Ein Aufwendungsersatzanspruch für die Rechtsanwaltskosten und die Kosten der Ermittlung des Rechtsverstoßes durch die GUMPS GmbH bestünde gem. § 97 Abs. 3 Satz 1 UrhG. Beide Ansprüche seien innerhalb einer gesetzten Frist zu zahlen.

Reaktionsmöglichkeiten bei einer Abmahnung reagieren

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung erhalten haben, raten wir Ihnen zu einer rechtlichen Einschätzung durch einen Fachanwalt. Dieser erläutert Ihnen die Forderungen des Abmahnenden und plant mit Ihnen gemeinsam das weitere Vorgehen.

Als Fachanwälte für Medienrecht sind uns Ansprüche aus dem Urheberrecht vertraut, sodass wir zusammen mit Ihnen zeitnah und umfassend die rechtlichen Möglichkeiten durchgehen können.

Unsere kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung erreichen Sie hier:

http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/

Wir freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Timm Drouven

Beiträge zum Thema