PIP/Rofil Brustimplantate – TÜV zu Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld verurteilt

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TÜV zu Schadensersatz in Millionenhöhe verurteilt 

Der TÜV Rheinland ist im Skandal um fehlerhafte Brustimplantate in Frankreich zur Zahlung von Schadenersatz in Millionenhöhe verurteilt worden. Das Handelsgericht von Toulon sprach 20.000 Klägerinnen jeweils 3.000 Euro zu.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukten (BfArM) hat bereits 23.12.2011 vor den Implantaten der Firma PIP und Rofil Medical gewarnt und zwischenzeitlich betroffene Frauen aufgefordert, sich mit dem damaligen Operateur/Arzt in Verbindung zu setzten, um die mögliche Gesundheitsgefährdung abzuklären. Aufgrund des hohen Risikos einer gesundheitsgefährdenden Rissbildung, waren Vertrieb und Verwendung von PIP-Brustimplantaten jedoch bereits im April 2010 europaweit untersagt worden.

http://www.rae-bogdanow.de/pip-fehlerhafte-brustimplantate-silikon-rofil-medical-schmerzensgeld-schadensersatz-klage

Der Vorwurf

Wie Herr Rechtsanwalt Bogdanow, Fachanwalt für Medizinrecht mitteilte, hätten die Billigimplantate der Firma PIP und den baugleichen Produkten der Firma Rofil Medical („M-Implant“) niemals in Deutschland als Medizinprodukt zugelassen werden dürfen, da von dem Industriesilikon eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben für die betroffenen Frauen ausging. Frauen, denen von ihrem Arzt diese fehlerhaften Brustimplantate eingesetzt wurden, drohen unter Umständen daher nunmehr schwerwiegende Revisionsoperationen, die neben erheblichen Schmerzen weitere Komplikationen nach sich ziehen können. Dem TÜV Rheinland wird insbesondere vorgeworfen seine Prüfungspflichten nicht in vollem Umfang nachgekommen zu sein und sich ausschließlich auf Dokumente und Angaben des Herstellers verlassen zu haben.

Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen

Aus diesem Grund rät Rechtsanwalt Bogdanow Frauen, denen ein solches fehlerhaftes Brustimplantat eingesetzt wurde, die ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche zeitnah von einer spezialisierten Kanzlei überprüfen zu lassen. „Den betroffenen Patienten steht unter Umständen neben dem Ersatz der Kosten für die erneute Operation, auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld und dem Ersatz von Verdienstausfallschäden, Haushaltsführungsschäden und sonstigen Schäden zu“, so Rechtsanwalt Bogdanow, Fachanwalt für Medizinrecht.

Fazit

Frauen, die vermuten Opfer eines solchen fehlerhaften Brustimplantates geworden zu sein, bzw. denen das Implantat bereits wieder entfernt wurde, sollten die ihnen möglicherweise zustehenden Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche zeitnah von einer spezialisierten Kanzlei überprüfen zu lassen. Als Kanzlei, die auf Medizinrecht und Medizinprodukthaftungsrecht spezialisiert ist und bereits zahlreiche Betroffenen Patienten gegenüber dem TÜV Rheinland vertreten hat, stehen wir Ihnen zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche im gesamten Bundesgebiet gerne zur Verfügung.

Sie können uns gerne per Telefon oder per E-Mail eine unverbindliche, kostenlose Anfrage zusenden – http://rae-bogdanow.de/online-anfrage – bzw. den Fragebogen „Fehlerhafte Brustimplantate“ – http://www.rae-bogdanow.de/medien/pdf/Fragebogen-fehlerhafte-Brustimplantate.pdf – ausfüllen und uns per E-Mail, Post oder Telefax zukommen lassen. Wir werden uns nach Erhalt umgehend mit Ihnen in Verbindung setzten. Die Erstüberprüfung Ihrer Ansprüche erfolgt absolut kostenfrei.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Bogdanow & Kollegen – Hamburg, München, Berlin, Heidelberg



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