Pleite geschlossener Fonds (Cape Scott, Albis u. a.) – gehen Fondsanleger nochmals baden?

  • 1 Minuten Lesezeit

Zahlreiche Investoren von Immobilien- (u. a. Albis) / Ferien- und Freizeitparks sowie Filmproduktionen und Schiffsbeteiligungen (MS „Cape Scott“ und viele andere) mussten in den vergangenen Jahren hohe Abschreibungen auf ihre Anlagen / Beteiligungen hinnehmen. Dabei mussten zahlreiche Fonds Insolvenz anmelden.

Damit nicht genug

Jahre später werden die ohnehin schon geschädigten Anleger zur Zahlung angeblich zu Unrecht erhaltener Ausschüttungen / Gewinne aufgefordert. Dies dann häufig nicht mehr durch die Fondsgesellschaft, sondern durch Insolvenzverwalter und Rechtsanwälte.

Problematisch wird die Situation dann, wenn die ehedem erfolgten Zahlungen an die Investoren nicht aus entnahmefähigen Gewinnen der Gesellschaft stammten, sondern aus der Substanz des Unternehmens und somit de facto das Eigenkapital der Gesellschaft angezapft wurde.

Hier kann es passieren, dass der Insolvenzverwalter berechtigt ist, diese Gelder zuzüglich Zinsen von den Anlegern zurück zu verlangen.

Tendenziell halten sich die Insolvenzverwalter dabei an Fondsgeschädigte, die anscheinend zahlungskräftig sind. Hier von gezielter Rosinenpickerei zu sprechen, trifft den Sachverhalt durchaus zutreffend. Allerdings hat der in Anspruch genommene Anleger im Nachgang zu seiner (Rück-)Zahlung eines quotalen (Regress-)Anspruch gegenüber anderen, noch nicht in Anspruch genommenen Anlegern.

MPH Legal ServicesRechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M. – vertritt geschädigte Investoren gegenüber Fondsgesellschaften, Fondsverwaltern und anderen angeblichen Gläubigern.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann LL.M.

Beiträge zum Thema