Plötzliche Hausdurchsuchung, was nun?

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Sie gehört zu den unangenehmsten Dingen, die man sich als Betroffener vorstellen kann. Die Hausdurchsuchung. Plötzlich und meist in den frühen Morgenstunden stehen fremde Polizeibeamte vor der Tür und überreichen einen Durchsuchungsbeschluss. Die Polizeibeamten durchsuchen im Zweifel jeden Quadratzentimeter der Wohnung, und als Betroffener steht man fassungslos daneben. Handy, Tablet und Computer werden meist sofort beschlagnahmt. Es dauert mitunter Monate, bis man diese wieder zurück erhält. 

Welche Möglichkeiten hat man, hier zu agieren?

  • Bewahren Sie Ruhe! Sie können die Durchsuchung nur über sich ergehen lassen. Beleidigungen oder sonstige Angriffe auf die Polizeibeamten, die schließlich auch nur ihre Arbeit machen, sollten in jedem Fall unterbleiben. 
  • Kennen Sie den Grund der Durchsuchung und haben Sie bereits einen Verteidiger, rufen Sie diesen sofort an. Er kann Ihnen zur Seite stehen. Er hilft, Druck aus der Situation zu nehmen. Verhindern kann er die Durchsuchung jedoch in den allermeisten Fällen auch nicht.
  • Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen. Nach der Durchsuchung sollten Sie auch ein Verzeichnis über die etwaig beschlagnahmten Gegenstände erhalten. Widersprechen Sie der Durchsuchung bzw. Beschlagnahme. 
  • Sollten Sie noch keinen Verteidiger haben, kontaktieren Sie nach erfolgter Durchsuchung so schnell es geht einen Verteidiger, dem Sie vertrauen. Dieser wird Akteneinsicht nehmen und eventuell Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluss erheben. Ihr Verteidiger sollte auf das Strafrecht spezialisiert sein und mit den Feinheiten im Strafverfahren vertraut sein. Nur so lassen sich frühzeitig wichtige Weichen stellen. Der größte Fehler ist es, einen Verteidiger erst dann zu beauftragen, wenn die Anklageschrift schon im Briefkasten liegt.
  • Das Wichtigste zum Schluss: Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Allzugern möchten die Betroffenen so schnell es geht Ihre Unschuld beteuern und geben dabei alles Mögliche zum Besten. Das ist oft fatal, denn es findet jede Äußerung des Beschuldigten und der übrigen Anwesenden Eingang in die amtliche Ermittlungsakte. Sollten hier Dinge geäußert werden, die nachteilig für das Verfahren sind, lässt sich dies im Nachhinein nur schwer oder gar nicht revidieren. Schweigen ist Gold!

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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