POC: Ausschüttung 2013 zurückzahlen? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht berät Anleger

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Aufregung inmitten der Ferienzeit: Die Anleger verschiedener geschlossener Fonds von POC Proven Oil Canada werden aufgefordert, Ausschüttungen zurückzuzahlen. Die gesetzte Frist läuft bis zum Ende dieser Woche. Für die Anleger stellt sich nun die Frage, ob sie die Forderungen begleichen sollen bzw. sogar begleichen müssen oder nicht. Doch nicht nur die knapp bemessene Frist bereitet so manchem Anleger Kopfzerbrechen. Denn so mancher Anleger fragt sich auch, ob die Fonds dies überhaupt „dürfen”. Doch diese Frage lässt sich nicht für alle POC-Fonds einheitlich beantworten.

In rechtlicher Hinsicht unterscheiden sich die POC-Fonds voneinander - dies wirkt sich auch bei der Rückforderung der Ausschüttungen aus

Wenn es um die Rückforderung von Ausschüttungen geht, sind die Vertragstexte wichtig. Denn bei der rechtlichen Bewertung, ob Ausschüttungen zurückgefordert werden können, kommt es auf verschiedene Faktoren an. Besonders wichtig ist, was in den Vertragstexten zu diesem Thema genau geregelt ist. Bei den POC-Fonds unterscheiden sich die Vertragstexte einzelner Fonds gerade bei den Regelungen zu den Ausschüttungen - mit erheblichen Folgen für die aktuellen Forderungen.

Bei einigen Fonds (wie beispielsweise dem POC Natural Gas 1) befinden sich in den Gesellschaftsverträgen Regelungen, die sich mit einer vergleichbaren Situation wie den aktuellen Rückforderungen befassen. Bei diesen POC-Fonds wird den Anlegern auf ca. 1/2 Seite die Auffassung der POC-Fonds mitgeteilt, dass es sich um ein rechtsprechungskonformes Vorgehen handele. Allerdings ist bei dieser Stellungnahme des Fonds Folgendes zu berücksichtigen: Selbst wenn sich entsprechende Regelungen in den Vertragstexten befinden, steht damit noch nicht fest, dass a) die im Vertrag festgeschriebenen Anforderungen erfüllt sind und b) ob die Regelungen des Vertrags den Anforderungen der Rechtsprechung entsprechen und tatsächlich gültig sind. POC-Anleger sollten die eigene Einschätzung der Fondsgesellschaften kritisch betrachten.

Bei anderen Fonds - wie dem POC Growth 2 - wird den Anlegern nur mitgeteilt, dass sie „nach den Bestimmungen der Satzung” zur Rückzahlung der Ausschüttung verpflichtet seien. Eine nähere (rechtliche) Begründung gibt es nicht. Ohnehin sind die Gesellschaftsverträge anders formuliert und enthalten andere Klauseln und es fehlen Regelungen die, z. B. beim POC Natural Gas 1 als Grundlage für die Forderungen herangezogen werden. Schon aus diesem Grund muss die Frage, ob ein POC-Fonds die ausgezahlten Ausschüttungen zurückfordern darf, für jeden Fonds extra beantwortet werden.

Wenn Anleger Zweifel haben und nicht ohne Weiteres die Ausschüttung des Jahres 2013 zurückzahlen wollen, dann sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt seit vielen Jahren geschädigte Kapitalanleger im Bereich geschlossener Fonds. Mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkt sowie einem Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht ist die Kanzlei hoch spezialisiert im Kapitalanlagerecht und bundesweit eine der führenden Kanzleien in diesem Bereich. Ein Teilbereich der Arbeit der Kanzlei ist die Vertretung von Anlegern, die sich der Rückforderung von Ausschüttungen ausgesetzt sehen. Hier vertritt die Kanzlei die Anleger unterschiedlicher geschlossener Fonds erfolgreich gerichtlich und außergerichtlich.

Bezüglich der Proven Oil Fonds vertritt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bereits zahlreiche Anleger und ist mit der Materie befasst. Daher bietet die Kanzlei nunmehr aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheit und aufgrund der gesetzten Frist eine kostenlose Erstberatung der betroffenen Anleger an.

Weitere Informationen befinden sich auf der Homepage der Kanzlei.


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