POC Proven Oil Canada: Anleger sollten bei Gesellschafterversammlung im September nicht untätig bleiben

  • 2 Minuten Lesezeit

Bei sechs geschlossenen Fonds von POC Proven Oil Canada stehen wichtige und wegweisende Gesellschafterversammlungen bevor. Bei den Fonds POC Eins, POC Zwei, POC Growth, POC Growth 2, POC Growth 3 Plus und POC Natural Gas geht es am 01.09, 02.09 und 03.09.2015 um die Frage, wie die finanzielle Krise der COGI konkret gelöst werden soll. Deswegen forderten die Fonds bereits im Juli 2015 Ausschüttungen zurück.

Wie können Anleger mitabstimmen, die keine Zeit haben, um persönlich an den Informationsveranstaltungen teilzunehmen?

Die Gesellschafterversammlungen wurden sehr kurzfristig angesetzt und erstrecken sich über mehrere Tage. Dies ist für viele Anleger ein Problem: Da die Versammlungen wochentags stattfinden, haben sie keine Zeit, um selbst teilzunehmen – bei Mehrfachzeichner können die Veranstaltungen erschwerend auch an verschiedenen Tagen stattfinden.

Dennoch zeigte sich in Telefonaten mit Dutzenden POC-Anlegern, dass das Interesse an den anstehenden Gesellschafterversammlungen groß ist. Die Rechtsanwälte Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, und Ralf Sauer, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, werden für POC-Anleger persönlich an den Gesellschafterversammlungen der sechs Proven Oil Canada-Fonds teilnehmen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet Anlegern der betroffenen Fonds an, sich bei den außerordentlichen Gesellschafterversammlungen Anfang September in Berlin kostenlos vertreten zu lassen. Nähere Informationen bezüglich des Procedere (v.a. wegen der erforderlichen Vollmachten für die außerordentlichen Gesellschafterversammlungen) können Interessenten direkt bei der Kanzlei erfragen.

Wie soll abgestimmt werden?

Für Anleger, die sich für eine stellvertretende Teilnahme an den außerordentlichen Gesellschafterversammlungen interessieren, ist natürlich das geplante Abstimmungsverhalten wichtig. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer verfolgt hier einen offenen, aber kritischen Kurs. Denn zum jetzigen Zeitpunkt fehlen grundlegende Informationen zu den Tagesordnungspunkten. Diese Informationen sollen in den Präsenzveranstaltungen mitgeteilt werden. Daher werden wir vorab nicht festlegen, wie „am besten“ abstimmen werden sollte. Dennoch werden wir die angebotenen Informationen kritisch bewerten und gegebenenfalls auch gegen Tagesordnungspunkte stimmen.

Wir möchten Sie an dieser Stellen auffordern, sich an den anstehenden Gesellschafterversammlungen zu beteiligen – völlig unabhängig davon, ob Sie sich von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vertreten lassen möchten oder nicht. Insbesondere können Enthaltungen eine Beschlussfassung nicht verhindern. Schon aus diesem Grund sollten POC-Anleger, die angesichts der Entwicklung und den aktuellen Geschehnisse unzufrieden sind, nicht untätig bleiben.

Mehr Informationen befinden sich auch auf http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/poc-proven-oil-canada-fonds


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll

Beiträge zum Thema