POC Proven Oil Canada: Vermittler gewinnt Haftungsprozess

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BEMK Rechtsanwälte haben vor dem Landgericht Berlin für einen POC-Vermittler einen der bundesweit ersten Haftungsprozesse gewonnen. Das Urteil wurde am 16. Oktober 2015 verkündet und liegt hier in schriftlich begründeter Form vor. Das Verfahren führte Rechtsanwalt Marc Ellerbrock. 

Es ging dabei um eine Beteiligung an der POC Eins GmbH & Co. KG sowie um eine Beteiligung an der POC Growth GmbH & Co. KG. Dem Vermittler wurde vorgeworfen, er habe nicht über das Totalverlustrisiko, über das Rückzahlungsrisiko und das Blindpool-Risiko aufgeklärt sowie darüber, dass der Hintermann der Fonds eine wegen Betruges früher verurteilte Person sei und das Management über keine berufliche Erfahrung verfüge. Der Anleger verlangte deshalb Schadenersatz, was das Landgericht Berlin abwies.

„Die Vorwürfe waren unbegründet. Ein Vergleich kam für uns nicht in Betracht. Auch zu einer Klagerücknahme hätten wir nicht zugestimmt", so Ellerbrock. Aktuell geben viele Anwälte in Sachen POC auf allen Seiten Tipps, um entweder Klagen zu führen oder zu vermeiden. „Es wird so oder so zu Klagen gegen die POC-Vermittler kommen, unabhängig davon, wer nun welche Ratschläge gibt. Deshalb war mir ein frühes Urteil als Signal für die drohende Klagewelle wichtig."

In der Urteilsbegründung wurde unter anderem ausgeführt, dass allein mittels Vorlage eines Artikels aus der WirtschaftsWoche nicht der Beweis geführt werden kann, dass das Management nicht geeignet sei oder ein angeblicher Hintermann agiere. „Dies erscheint mir deshalb besonders wichtig, da fast alle auf meinem Schreibtisch liegende Anspruchsschreiben auch genau darauf abstellen."

Darüber hinaus urteilte das Landgericht Berlin, dass die Prospekte zu beiden Fonds (POC Eins und POC Growth) nach Form und Inhalt geeignet sind, den Kläger über die wesentlichen Risiken aufzuklären. Die vom Kläger gerügten Prospektfehler lagen bei beiden Prospekten also nicht vor.

Auch in einem früheren Urteil des Landgerichts Berlin aus April 2015 vom wurde entschieden, dass der Prospekt zur Beteiligung an der POC Eins GmbH & Co. KG nicht die vom Kläger gerügten Fehler aufweise. Da die Prospekte insgesamt ähnlich aufgebaut sind, beurteilen BEMK Rechtsanwälte die Lage der POC-Vermittler als entspannt. 

Für Rückfragen steht Rechtsanwalt Ellerbrock zur Verfügung.

Daniel Blazek, BEMK Rechtsanwälte, Oktober 2015.


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