Politiker von Polizist bei Protesten bewusstlos geschlagen - Körperverletzung im Amt
- 3 Minuten Lesezeit

Polizisten sind Träger öffentlicher Gewalt und haben die Pflicht, im Rahmen ihrer Befugnisse zu handeln. Jedoch können auch sie, wie jeder andere Bürger, durch eigene Handlungen straffällig werden. Besonders problematisch wird es, wenn diese Handlungen, wie etwa Körperverletzungen, im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Amtes stehen. Hierzu gibt es aktuell wieder Anlass zu reden:
Konkreter Sachverhalt
Ein Linkenpolitiker soll bei Protesten in Riesa (Sachsen) von Einsatzkräften der Polizei verletzt worden sein, wobei nun auch niedersächsische Polizisten im Fokus der Ermittlungen stehen sollen. Berichten der HAZ zufolge wurde der Politiker dabei sogar bewusstlos geschlagen. Zunächst einmal: Was haben niedersächsische Polizeibeamte in Sachsen zu suchen? Das Land Niedersachsen habe neben anderen Bundesländern den Freistaat Sachsen zur Bewältigung der Einsatzlage unterstützt, wurde vom niedersächsischen Innenministerium in Hannover mitgeteilt. Hierbei soll es unter Beteiligung niedersächsischer Einsatzkräfte zu einer Körperverletzung zum Nachteil des sächsischen Landtagsabgeordneten (Partei Die Linke) gekommen sein, wobei dieser sich als solcher ausgewiesen und sich nach derzeitigem Erkenntnisstand sogar nur am Rande des Aufzugs aufgehalten habe, als es zum Geschehen gekommen sei. Soweit der derzeitige Erkenntnisstand. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, kommt eine strafrechtliche Verurteilung wegen einer Körperverletzung im Amt gem. § 340 StGB in Betracht. Wie sieht es hier in der rechtlichen Beurteilung aus?
Voraussetzungen der Körperverletzung
Die Körperverletzung wird im deutschen Strafrecht durch § 223 StGB definiert. Hiernach wird die vorsätzliche Verletzung der körperlichen Unversehrtheit einer anderen Person unter Strafe gestellt, soweit Schmerzen, gesundheitlichen Schäden oder eine vergleichbare nicht nur ganz unerhebliche Beeinträchtigung feststellbar ist. Es gibt verschiedene Kategorien der Körperverletzung, darunter fallen die einfache vorsätzliche Körperverletzung (vgl. § 223 StGB), die gefährliche Körperverletzung (vgl. § 224 StGB) und die schwere Körperverletzung (vgl. § 226 StGB).
Wie die Faust auf´s Auge passt dazu dieser Artikel, in welchem ich mich tiefgehender mit der Thematik beschäftige.
Was heißt "im Amt"?
Bedeutet die Körperverletzung "im Amt", dass sie nur auf der Dienststelle verwirklicht werden kann, etwa wenn der Beamte beim Einschlafen seinen brühend heißen Kaffee auf einen Kollegen verschüttet? Nein. „Im Amt“ wird in § 340 StGB näher definiert als „während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst“.
👮🏻Während der Ausübung des Dienstes bedeutet innerhalb der Dienstzeit und mit Bezug zur dienstlichen Tätigkeit. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, ist diese Variante ausgeschlossen.
👮🏻♀In Bezug auf den Dienst erfasst auch außerhalb der Dienstzeit begangene Taten, die aber in einem engen Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen.
Die begangene Körperverletzung muss demnach gerade im Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit stehen, sodass sie sich explizit als Missbrauch der Amtsgewalt darstellt. Denn gerade dies ist der Strafgrund: Unzulässige Gewaltanwendung durch einen Amtsträger kann das Vertrauen der Bevölkerung in die öffentliche Gewalt besonders erheblich erschüttern. Wer hilft mir, wenn selbst die Polizei drauf haut, wie sie lustig ist? (Ähnliches könnte man im Übrigen aktuell auch zu Teilen der deutschen Strafrechtsjustiz sagen: Wer spricht Recht, wenn selbst die Entscheidungen des BGH sich mittlerweile nicht mehr an die Gesetzgebung halten?).
Wir können also festhalten: Wenn ein Polizeibeamter eine Körperverletzung beispielsweise als Privatperson in seiner Freizeit begeht, macht er sich zwar wegen Körperverletzung, nicht aber wegen Körperverletzung im Amt strafbar (anders beispielsweise, wenn er außerhalb seiner eigentlichen Dienstzeit Ermittlungen vornimmt und in diesem Rahmen handelt). Im konkreten Fall ist dies kategorisch ausgeschlossen, der Polizist war in voller Montur im Einsatz.
Rechtsfolgen der Körperverletzung im Amt
So weit, so gut. Die rechtlichen Konsequenzen, die sich aus einer Körperverletzung durch Amtsträger ergeben, sind dementsprechend schwerwiegender, wenn entsprechende Vorwürfe sich erhärten sollten. Zunächst einmal sind die Beamten strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, was bedeutet, dass sie sich wegen Körperverletzung im Amt in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und gegebenenfalls auch vor Gericht verantworten müssen. Kommt es hier zu einer Verurteilung, beträgt der Regelstrafrahmen Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren - von Geldstrafe wird hier erst einmal gar nicht mehr gesprochen. Fernerhin ist mit disziplinarischen Verfahren und berufsrechtlichen Auswirkungen zu rechnen, die bis hin zum Verlust des Beamtenstatus reichen und damit noch weitaus schwerwiegendere Folgen für den Betroffenen darstellen können.
Sind Sie selbst Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren, oder aber Opfer von Polizeigewalt geworden? Sowohl als versierter Strafverteidiger, als auch in der Geschädigtenvertretung stehe ich für Ihre Rechte ein.

AS-Strafverteidigung
Adrian Schmid
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
info@as-strafverteidigung.de
Artikel teilen: