Porsche 911: neuer Dieselskandal im VW-Konzern?

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Der Abgasskandal zieht seit 2015 immer weitere Kreise. Und auch die VW-Tochter Porsche bleibt von diesem Thema nicht verschont: 

Erst wird Porsche aufgrund von Manipulationen der Abgasreinigung zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt (Februar 2019: nicht rechtskräftig), u. a. im Zusammenhang mit einem Porsche Cayenne mit 3.0 TDI-Motor. Nun setzt VW quasi selbst ein Schlaglicht auf den Sportwagen-Klassiker Porsche 911 seiner Tochterfirma Porsche SE. Ende Januar erstattete VW – so Recherchen des Spiegels – Selbstanzeige im Hinblick auf den Porsche 911 beim Kraftfahrt-Bundesamt. Grund der Selbstanzeige: Fahrzeuge der Baujahre 2016 und 2017 weisen offenbar „fehlerhafte Verbrauchswerte“ auf. Offenbar verbrauchen die Fahrzeuge mehr Treibstoff als in der Typengenehmigung angegeben wurde. 

Bewahrheitet sich dieser Verdacht und ist die Abweichung der Verbrauchswerte nicht nur geringfügig, könnte sich der Abgasskandal auf Porsche 911er aus den Jahren 2016 und 2017 ausweiten.  

Luftwiderstand, Verbrauchswerte und CO2 

VW erstattete offenbar Selbstanzeige beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), da man bei der VW-Tochter Porsche anscheinend herausgefunden hatte, dass die tatsächlichen Verbrauchswerte der Fahrzeuge des Typs Porsche 911 aus zwei Baujahren höher lagen als eben diese Verbrauchswerte in der Typengenehmigung aufgrund von Tests angegeben wurden.  

In Messungen sei man von unzutreffenden Werten für den Luftwiderstand ausgegangen. Dieser Fehler hätte sich dann in der Berechnung der Verbrauchswerte fortgesetzt. So sei man zu niedrigeren Verbrauchswerten gelangt als sie sich im realen Gebrauch des Fahrzeugs tatsächlich ergeben. Letztlich ist der Gesamtausstoß an CO2 offenbar im Alltagsgebrauch höher als in der Typengenehmigung angegeben.  

Was kommt nun auf Fahrer eines Porsche 911 zu?   

Wenn sich die Vermutung bestätigt, dass die tatsächlichen Verbrauchswerte der Porsche 911 aus 2016 und 2017 von den angegebenen Verbrauchswerten nicht nur unwesentlich abweichen, sind betroffene Fahrzeuge „mangelhaft“ im rechtlichen Sinne. Weichen die Verbrauchswerte im Alltagsbetrieb mehr als 10 % von den Verbrauchsangaben ab, drohen Porsche rechtliche Konsequenzen, die Ansprüche von Eigentümern betroffener Fahrzeuge zur Folge haben.  

So kann das KBA betroffene Porsche 911 zurückrufen. Solch ein Rückruf wäre nicht der erste für Porsche. Bereits im Jahr 2018 musste Porsche mehrere zehntausend Porsche der Oberklasse zurückrufen und unzulässig eingebaute Abschalteinrichtungen der Abgasreinigung aus den Fahrzeugen entfernen. Außerdem drohen Haltern von betroffenen Porsche 911 höhere Kfz-Steuern, wenn die Verbrauchswerte tatsächlich in Theorie und Alltag voneinander abweichen. Denn verbraucht ein Fahrzeug mehr, kann das höhere Kfz-Steuern für den Halter zur Folge haben. 

Bereits diese beiden Aspekte könnten in Zukunft zu Ansprüchen von 911-Haltern führen. Im Wege der sog. Sachmängelhaftung bzw. Sachmängelgewährleistung könnten betroffene Fahrzeughalter Schadensersatz geltend machen, aber auch eine Minderung des Kaufpreises verlangen oder sogar vom Kaufvertrag zurücktreten. 

Wer sich dafür entscheiden würde, vom Kaufvertrag zurückzutreten, muss dann zwar das Fahrzeug zurückgeben, kann aber auch den vollständigen Kaufpreis zurückverlangen und zwar zzgl. (Verzugs-) Zinsen seit Anschaffung des Porsches. Zwar könnte Porsche einen Abzug von der Erstattung vornehmen – für mit dem Fahrzeug gefahrene Kilometer. Das ist bzw. wäre in Anbetracht der Gesamtsituation aber akzeptabel.  

Welche Folgen hat die Selbstanzeige für Porsche 911-Fahrer? 

Aktuell kann man noch nicht abschätzen bzw. konkret sagen, ob und welche Auswirkungen die Selbstanzeige von VW beim Kraftfahrt-Bundesamt haben wird. Sollte man aber zu dem Ergebnis kommen, dass die reellen Verbrauchswerte der Porsche 911 aus 2016 und 2017 nicht nur unwesentlich von den angegebenen Werten abweichen, wird das rechtliche Folgen für die Porsche SE haben und Ansprüche von betroffenen Fahrzeughaltern auslösen. Möglich sind dann Schadensersatzforderungen, Minderungsansprüche oder das Verlangen, vollständig vom Kaufvertrag zurückzutreten inkl. aller Rückabwicklungsfolgen (ggf. auch Erstattung Finanzierungskosten etc.).    

Sie benötigen Unterstützung im Abgasskandal?   

Sind Sie Halter eines Porsche 911, der 2016 oder 2017 gebaut wurde? Wollen Sie wissen, was Sie tun könnten, wenn der Abgasskandal sich auf den Porsche 911 ausweitet und Ihr Fahrzeug wirklich betroffen wäre?   

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