Porsche Abgasskandal: Immer stärker verstrickt, erneut verpflichtender Rückruf für den Cayenne

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In letzter Zeit gelangen immer mehr Porsche in die Klage. Woran liegt das? Kurzer Statusbericht zu einer Sportwagenschmiede, die ebenfalls jahrelang Schummelmotoren in ihre Luxuskarossen einbaute.

Der zum VW-Konzern gehörige Produzent Porsche hat jahrelang Dieselmotoren, deren Stickoxid-Emissionen mittels illegaler Abschalteinrichtung gedrosselt werden, in seine Nobelkarossen eingebaut. Die 3.0- und 4.2-Liter-Maschinen gehören zu den Typen EA 896 und EA 897. Betroffen waren bisher vor allem die Modellreihen: Macan und Panamera. Neu hinzugekommen ist seit Herbst 2020 zusätzlich der Cayenne.

KBA ordnete im September endlich verpflichtenden Rückruf an

Auslöser war ein verpflichtender Rückruf, den das Kraftfahrtbundesamt (KBA) im September für Cayenne-Diesel der Baujahre 2015 bis 2017 anordnete. Die Gesamtzahl dieser Fahrzeuge ist zwar nicht sonderlich großdimensioniert (7.000 in Europa, ca. die Hälfte davon auf deutschen Straßen); allerdings ist dieser Rückruf als starker Indikator dafür zu werten, dass wir beim VW-Abgasskandal, der ja weiterhin scheibchenweise aufgeklärt wird, noch nichts ans Ende gelangt sind. Nach wie vor gilt die Beobachtung: erst wenn Gerichte auf Schadensersatz für die getäuschten Käufer pochen, wird das KBA im Nachgang aktiv. So auch beim Cayenne, bei dem das OLG Düsseldorf im Januar 2020 in einem wegweisenden Urteil auf Schadensersatzpflicht des Verkäufers entschied. Zwar sei der monierte Motor von der Konzernschwester Audi produziert worden. Jedoch habe sich Porsche durch das Inverkehrbringen eines Fahrzeugs, das eine illegale Abschalteinrichtung nutzt, schadensersatzpflichtig gemacht. Nachdem man sich lange Zeit einzig auf den kleineren 3.0-Liter-Motor konzentriert hatte, geraten nun ebenfalls die größeren 4.2-Liter-Maschinen ins Visier der Gerichte. Der September-Rückruf des Cayenne (Codename: ALA 9) sorgt hierbei für zusätzliche Rechtssicherheit.

VW ist grundsätzlich immer zu Schadensersatz verpflichtet

Im Mai dieses Jahres hatte der BGH höchstrichterlich erklärt, dass VW sich grundsätzlich schadensersatzpflichtig gemacht hat. Zwar bezog sich dieses Urteil auf den kleineren Dieselmotor EA 189, aber die Rechtsprechung kann problemlos ebenfalls auf die größeren Maschinen 896 und 897 übertragen werden. Diese sind nicht nur im Porsche, sondern auch in den Audi-Modellreihen A4 bis A8 sowie im Q7 verbaut worden.  Porsche hat sich aufgrund der Abgasproblematik mittlerweile von Dieselmotoren verabschiedet, was aber an der Betroffenheit der vorher produzierten Cayenne-Diesel nichts ändert.

Unbedingt auf Schadensersatz bestehen und nicht mit Software-Update abspeisen lassen

In Fällen wie der hier geschilderten 4.2-Liter-Maschine bieten die Hersteller ihren Kunden ein kostenloses Software-Update an, welches sicherstellen soll, dass es in Zukunft keinerlei Unterschiede bei Messungen auf der Werkstattbühne und im Straßenverkehr mehr geben wird. Das Einspielen des Updates ist verpflichtend. Andernfalls droht die Stilllegung des Wagens. Die aktualisierte Software hat in den vergangenen Jahren jedoch bei einer Vielzahl der Fahrzeuge zu einer – teils deutlichen – Verschlechterung der Leistung bei gleichzeitig erhöhtem Kraftstoffverbrauch geführt. Zudem wird die Lebensdauer der Motoren dadurch häufig negativ beeinträchtigt.

Geprellte Kunden sollten sich nicht mit dem Software-Update abspeisen lassen, sondern auf Rückabwicklung des Kaufs bestehen. Wenn Ihr Wagen über eine illegale Abschalteinrichtung verfügt, können Sie den Hersteller auf Schadensersatz verklagen. Die Gerichte prüfen dann, ob eine vorsätzliche und sittenwidrige Täuschung gemäß § 826 BGB vorliegt, für die dem Verbraucher eine Schadensersatzzahlung zusteht. Meistens wird eine sogenannte Nutzungsentschädigung (NE) vom Kaufpreis abgezogen, um dem Verkäufer den Wertverlust, der aufgrund der gefahrenen Kilometer eingetreten ist, anteilsmäßig zu vergüten. Obwohl diese Praxis unter Juristen umstritten ist, hat der BGH im Mai 2020 bestätigt, dass sich die VW-Kläger ein Nutzungsentgelt anrechnen lassen müssen, was nun wohl auf sämtliche Hersteller und deren Modellreihen übertragen wird.

Verbraucher sollten sich, bevor sie weitere Schritte einleiten, unbedingt die Expertise von erfahrenen Verbraucheranwälten einholen. Dazu gehören unter anderem der sogenannte Plausibilitätscheck (ist in Ihrem Fahrzeug überhaupt ein Schummelmotor eingebaut?), die Unterrichtung, wie lange das Verfahren dauern wird und wie die Erfolgschancen des konkreten Falls zu beziffern sind sowie die Offenlegung der gesamten Kosten des Prozesses. Falls Rechtsschutz besteht: Die Versicherer erteilen nahezu ausnahmslos Deckungszusage.

Baum Reiter: Mit der Expertise von 10.000 Diesel-Mandaten

Baum Reiter & Collegen sind von Beginn am im Abgasskandal aktiv und betreuen mehr als 10.000 Mandanten bei ihren Klageverfahren gegen: Volkswagen (VW, Audi, Porsche, Seat, Skoda), Mercedes-Benz und BMW.

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