Post v. Negele Zimmel Greuter Beller/Fareds/Daniel Sebastian/Nimrod/Waldorf Frommer od. Sasse & Partner

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Haben Sie eine urheberrechtliche Abmahnung wegen illegalen „Filesharings“ erhalten? In Deutschland werden von spezialisierten Anwaltskanzleien für ihre Auftraggeber massenweise Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an z. B. Filmen, Musiktiteln oder Computerspielen verschickt.

Inhaltlich lautet der Vorwurf dem Grunde nach immer gleich: Der Abgemahnte soll die jeweilige Datei auf einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern unerlaubt zum Download angeboten haben. Z. B. haben folgende Kanzleien im Auftrag ihrer Mandantschaft solche urheberrechtlichen Abmahnungen versandt:   

  • die Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte u.a. im Auftrag der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD,
  • die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH u.a. im Auftrag der Mec-Early GmbH und der Track by Track Records UG,
  • Rechtsanwalt Daniel Sebastian u.a. im Auftrag der DigiRights Administration GmbH,
  • die Kanzlei Nimrod u.a. im Auftrag der rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH und
  • die Waldorf Frommer Rechtsanwälte u.a. im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH und der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH.
  • Auch die Kanzlei Sasse und Partner versendet Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Auftraggeber ist z. B. die Splendid Film GmbH.

Die abmahnenden Rechtsanwaltskanzleien führen in ihren Abmahnungen aus, dass der Abgemahnte wegen der genannten Urheberrechtsverletzungen eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben hat. Auch wird von dem Abgemahnten die Zahlung eines Geldbetrages gefordert.

Jetzt sollten Sie am besten einen kühlen Kopf zu bewahren und sich nicht von den gestellten Forderungen beeindrucken lassen! Allerdings ist das „Aussitzen“ der Sache bzw. der Ablauf der gesetzten Frist auch nicht anzuraten. Möglicherweise könnte sich die eine oder andere abmahnende Kanzlei bei einer Nichtreaktion durch den Abgemahnten dazu veranlasst sehen, eine einstweilige Verfügung bei Gericht zu beantragen. Dies sollte unbedingt vermieden werden, da hier von den Gerichten hohe Streitwerte zugrunde gelegt werden.

Einem fachkundigen Rechtsanwalt, der Erfahrung auf dem Gebiet Urheberrecht hat, ist es möglich, die Forderungen abzuwehren oder wenigstens zu minimieren. Denn die von den Kanzleien geforderten Ansprüche bestehen nicht immer zwangsläufig und auch nicht immer in der geltend gemachten Höhe.

Sie sollten auch nicht, um Geld zu sparen, eine vorgefertigte Unterlassungserklärung aus dem Internet verwenden. Dieser gut gemeinte Rat kann am Ende teurer werden als die Beratung und Betreuung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt, der auch eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie erstellen kann. Häufig sind vorgefertigte Unterlassungserklärungen aus dem Internet nicht von einem Rechtsanwalt, sondern von juristischen Laien entworfen und können gewisse Risiken bergen.

Rufen Sie uns gerne für ein kostenloses unverbindliches Erstgespräch an. Zu günstigen Pauschalpreisen übernehmen wir für Sie deutschlandweit das komplette außergerichtliche Verfahren.

Ihr 

Rechtsanwalt Lars Hämmerling


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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