Post von Rechtsanwalt Heyl - Wie kann ich mich wehren?

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Sie sind früher einmal Kunde der Postbank gewesen und haben kürzlich einen Brief von Anwalt Ralf Heyl aus Hürth in Ihrem Briefkasten gefunden? Ich kann mir vorstellen, dass Sie von diesem Schreiben vollkommen überrascht waren und sich fragten, was die Aufforderung von Rechtsanwalt Heyl bedeutet. Die Kernfrage steht im Raum: Muss ich zahlen?

Ich erkläre Ihnen, welche Ansprüche Rechtsanwalt Ralf Heyl geltend macht, ob Sie sich erfolgreich gegen die Zahlungsaufforderung wehren können und wie wir - GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE - Ihnen dabei helfen. Ich erkläre Ihnen natürlich zum Schluss, wann es sich wirklich lohnt, den Kampf gegen den Anwalt aus Hürth aufzunehmen.

Sie fragen sich vielleicht, wer ist Rechtsanwalt Ralf Heyl?

Rechtsanwalt Heyl aus Hürth war bereits früher für die Deutsche Postbank AG tätig. Er betrieb das Mahn- und Inkassogeschäft für die Postbank gegenüber deren Kunden. Er forderte also Geld für die Postbank ein.

2015 erwarb er fast 8.500 Forderungen von Kunden der Postbank AG und macht seither Forderungen im eigenen Namen geltend. Gehört Ihre Schulden auch dazu? Sie stehen nicht allein da. Über 300 000 Altkunden der Postbank sind betroffen.

Die Angeschriebenen von Anwalt Heyl werden aufgefordert, Zahlungen direkt an den Rechtsanwalt zu erbringen. Um Druck aufzubauen, werden kurze Fristen gesetzt.

Wichtig ist: Sie müssen aktiv werden, um die Forderungen erfolgreich abzuwehren. Bevor eine Klage eingereicht wird, sind Ihre Chancen meiner Meinung am besten. Denn werden Sie verklagt, ist dies mit unnötigem Aufwand und Kosten verbunden. 

Trotzdem: Sie sollten angesichts der oft unberechtigten Geldforderung nichts unüberlegt überstürzen, sondern vielmehr richtig informiert handeln.

Meine generelle Bitte deshalb: Leisten Sie keine Zahlungen ohne ausreichendes Hintergrundwissen. Auch keine Teilbeträge.

Übereilte Entscheidungen und vorschnelle Erklärungen sollten vermieden werden, sonst können negative Folgen entstehen. Sie können dann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Besser und günstiger ist es, zunächst anwaltlichen Rat vom Experten einzuholen.

Wenn die Abtretung fehlerhaft war, dann kann Herr Rechtsanwalt Heyl die Zahlung nicht verlangen. Hier liegt Ihre Chance.

Fehler der Postbank können Ihnen helfen, die Forderung mit guten Gründen abzuwehren. Wir können für Sie prüfen, ob Herr Heyl wirklich einen Anspruch gegen Sie hat. Hier kommt es auf die Feinheiten des Bankrechts an – ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktecht kann Ihnen entscheidend unter die Arme greifen. 

Sind Sie besorgt, weil Ihnen Unterlagen fehlen, die wichtig für die Untersuchung Ihres persönlichen Falles wären? Das Fehlen von Unterlagen hindert uns als Experten nicht, sich erfolgreich gegen die Zahlungsaufforderung zur Wehr zu setzen. Nutzen Sie daher unsere Erfahrung für sich.

Werden Sie schnell aktiv und wie gesagt möglichst bevor eine Klage Ihnen zusätzlich ins Haus flattert. Der Grund liegt auf der Hand: Wenn Ihnen eine Klage zugestellt wird, sind von Ihnen unbedingt die gesetzlichen Fristen zur Verteidigungsanzeige und zur Klageerwiderung zu beachten. Versäumen Sie diese Fristen, so besteht die Gefahr, dass Sie auf eine an sich unberechtigte Forderung zahlen müssen. Ist ein Urteil rechtskräftig und bezahlen Sie nicht, so müssen Sie mit möglicherweise mit einer Pfändung auf Ihrem Bankkonto rechnen.

Nicht immer lohnt es sich – wirtschaftlich betrachtet, mit einem Anwalt an der Seite in Ring zu steigen. Unserer Einschätzung nach gibt es jedoch in den meisten Fällen Sinn, sich ab einer Forderung von deutlich im vierstelligen Bereich, sich ernsthafte Gedanken zu machen und zumindest ein kurzes Infogespräch zu führen nachdem Sie Ihrem Anwalt die Heyl-Post zugesandt haben.

Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf und übersenden uns das aktuelle Schreiben mit der Zahlungsaufforderung von Rechtsanwalt Heyl. Wir prüfen dies kostenfrei und melden uns dann bei Ihnen, um die weiteren Schritte mit Ihnen zu besprechen. Dann erst wählen Sie, welchen Weg Sie gehen wollen.

Rufen Sie uns an unter der Nummer 022 41 - 1733 - 0 oder schreiben Sie uns eine Nachricht an info@rechtinfo.de.

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören! 


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