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Postbank: Bankberater oder freier Handelsvertreter

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Finanzgeschäfte sind Vertrauenssache. Gerade wenn es um höhere Geldbeträge geht, vertrauen viele Verbraucher lieber ihrer Hausbank als einem freien Finanzvermittler. Was allerdings viele Bankkunden nicht wissen: Einige Banken haben ihre Finanzanlageberatung auf Tochtergesellschaften ausgelagert. Hierzu zählt auch die Deutsche Postbank AG, die Teile der Finanzanlageberatungssparte auf die Postbank Finanzanlage AG ausgelagert hat. Kommt es zu einer Falschberatung des Bankkunden, beruft sich die Postbank darauf, dass es sich bei dem Anlageberater nicht um einen Berater im eigentlichen Sinne, sondern um einen selbständigen Handelsvertreter handelt. Dieser sei im Gegensatz zu einem Berater nur unter engen Voraussetzungen zur Aufklärung über etwaige Rückvergütungen oder Provisionen verpflichtet.

Dies ist nach Ansicht von SH Rechtsanwälte ein juristischer Winkelzug, der nur Schmunzeln hervorrufen kann. Das Oberlandesgericht Hamm, Az. I-34 U 55/10, sowie Oberlandesgericht München, Az. 5 U 4507/10, haben jüngst entschieden, dass die Auslagerung der Anlageberatung aus dem Tätigkeitsbereich einer Bank auf eine hierfür gegründete Tochtergesellschaft diese nicht automatisch zu einem sogenannten freien Finanzvermittler macht. Vielmehr kommt es richtigerweise darauf an, ob die ausgelagerte Beratungsgesellschaft sich aus der Sicht des Kunden nach außen als von der Bank unabhängig darstellt. Dies ist dann nicht der Fall, wenn die ausgelagerte Beratungsgesellschaft sich das Corporate-Identity-Konzept der Bank zu eigen macht und für den Kunden nicht eindeutig erkennbar ist, dass er es mit einem selbständigen Handelsvertreter zu tun hat. Von einer Beratungsgesellschaft kann aus der Sicht des Kunden insbesondere dann nicht die Rede sein; wenn die Beratungsgesellschaft unter Nutzung der bei der Bank bekannten Kundendaten an den Bankkunden herantritt und die Anlageberatung durchführt.

Zu dieser Thematik hat der WDR einen Beitrag über einen Kunden der Postbank, der erhebliche Verluste infolge Fondsbeteiligungen erlitten hat, gedreht. SH Rechtsanwälte vertritt diesen Kunden und hat Klage gegen die Deutsche Postbank AG und die Postbank Anlageberatung AG wegen Falschberatung erhoben. Der Beitrag wurde am 5. Juni 2012 in der Verbrauchersendung Servicezeit gesendet.

SH Rechtsanwälte ist auf das Kapitalanlagerecht spezialisiert. Unser Team aus Rechtsanwälten und Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt bundesweit geschädigte Kapitalanleger. Wir stehen auch Ihnen in allen Fragen rund um Ihre Fondsbeteiligung gern zur Verfügung. Vereinbaren Sie telefonisch einen Beratungstermin.


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