P&R Container – Gründer in Untersuchungshaft und Forderungsanmeldung weiter möglich

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Der Gründer der Vermieterfirma P&R, die insolvent ist, wurde am Mittwoch verhaftet und befindet sich in Untersuchungshaft, wie verschiedene Medien berichten.

Der Vorwurf lautet auf Betrug.

Nach Angaben eines leitenden Oberstaatsanwalts könne bei der strafrechtlichen Bewertung auch relevant sein, dass P&R nur einem Bruchteil der Investoren Zertifikate über den Besitz von bestimmten Containern ausgestellt habe und ohne das Zertifikat seien Anleger unter Umständen nie – anders als versprochen – Eigentümer eines Containers geworden, die die P&R wiederum an andere Reedereien und Leasingfirmen weiter vermietet habe, so die Medienberichte.

Wie berichtet, wird bei der Staatsanwaltschaft München bereits seit Mai ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betruges geführt. Dieses Ermittlungsverfahren richtet sich aber nicht nur gegen den Gründer, sondern auch gegen andere Verantwortliche der P&R-Gruppe.

Schadensersatzansprüche für Anleger?

Auf Basis der strafrechtlichen Ermittlungsergebnisse kann für Anleger auch die Möglichkeit bestehen, gegen Verantwortliche der P&R-Gruppe Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung durchzusetzen, um auf diese Weise auch neben einer möglichen Quote im Insolvenzverfahren, deren Höhe noch völlig ungewiss ist, eine weitere Rückzahlung zu erhalten.

Ein Haftbefehl setzt neben einer Flucht- oder Verdunklungsgefahr auch einen dringenden Tatverdacht voraus.

Ein dringender Tatverdacht ist gegeben, wenn auf Grundlage der momentanen Ermittlungen eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte sich an einer Straftat beteiligt hat. Soweit gegen den Gründer ein Haftbefehl ergangen ist, haben also die Ermittlungsbehörden einen dringenden Tatverdacht und insoweit eine derartige hohe Wahrscheinlichkeit bejaht. Wenn sich entsprechende Vorwürfe in dem Ermittlungsverfahren noch weiter bestätigen, verbessert dies auch die Chancen von Anlegern, Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung durchzusetzen.

Forderungsanmeldungen im Insolvenzverfahren weiter möglich 

Auch wenn die Frist zur Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren der P&R-Firmen, Grünwald, am 14.09.2018 abläuft, können geschädigte Anleger Forderungen weiter in den Insolvenzverfahren anmelden und geltend machen. Denn es handelt sich bei dem Termin vom 14.09.2018 nicht um eine Ausschlussfrist.

Es kann allenfalls denkbar sein, dass das Insolvenzgericht eine geringe Gebühr für die Prüfung verspätet eingegangener Forderungsanmeldungen ansetzt.

Von der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wird auch weiterhin geraten, Angaben des Insolvenzverwalters nicht ungeprüft zu übernehmen. Bei dem von dem Insolvenzverwalter in seinem Formular vorgegebenen Zahlen handelt es sich auch nach eigenen Angaben des Insolvenzverwalters um Maximalbeträge. Insbesondere im Hinblick auf die Rückkaufspreise ist damit zu rechnen, dass der vom Insolvenzverwalter vorgegebene Maximalbetrag nicht anerkannt, sondern bestritten wird, dies bereits schon im Hinblick darauf, dass nach eigenen Angaben der Insolvenzverwalter eine erhebliche Fehlmenge von Container besteht, soweit 1,6 Mio. Container an Anleger verkauft worden seien und demgegenüber nur ein Bestand von € 618.000,00 vorhanden sein soll.

Es wird daher weiterhin empfohlen, auch zu prüfen, ob die Forderung hilfsweise auch auf andere Ansprüche gestützt werden kann, die unter Umständen am Ende höher sind als die vom Insolvenzverwalter vorgegeben Zahlen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) muss bei der Forderungsanmeldung auch der Lebenssachverhalt schlüssig dargelegt werden und die Forderung muss zur Bestimmung der Reichweite der Rechtskraft eindeutig konkretisiert werden.

Es ist schon fraglich, ob dies mit dem Formular des Insolvenzverwalters ausreichend erfolgt ist.

Im Übrigen ist aber jedenfalls dann eine schlüssige Begründung bzw. Darlegung erforderlich, wenn die Forderung zusätzlich auch noch auf eine weitere Anspruchsgrundlage bzw. einen anderen Anspruch gestützt werden soll.

Bereits angemeldete Forderungen können auch noch ergänzend spezifiziert bzw. begründet werden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt geschädigte Anleger der P&R-Gruppe bei entsprechenden Forderungsanmeldungen bzw. auch deren Ergänzung.

Im Übrigen vertritt die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner die Interessen von Anlegern in den Insolvenzverfahren und berät Geschädigte hinsichtlich der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen außerhalb der Insolvenzverfahren, etwa gegen Berater oder Verantwortliche der P&R-Gruppe.

Stand: 14.09.2018


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