P&R Container News VIII:Deutschlandweit erstes Urteil im P&R Containerskandal gegen Anlagevermittler

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Endlich können Betroffene aufatmen und ihre Rechte gegen die Münchner P&R Gruppe durchsetzen.

Im größten Anlageskandal Deutschlands hat sich nun der erste Betroffene gegen seinen Vermögensbetreuer und Anlagevermittler durchgesetzt. Das Landgericht Erfurt hat unter dem Az. 9 O736 / 18 entschieden und den Anlagevermittler zu einer Schadensersatzzahlung i.H.v. 120.000 € verurteilt.

Aus Sicht des Landgerichts Erfurt hat der Anlagevermittler den Anleger nicht über die wesentlichen Risiken der von ihm empfohlenen Kapitalanlage aufgeklärt. Der Vermittler hat also seine Aufklärungspflichten verletzt.

Es wurde eindeutig darauf hingewiesen, dass jeder Vermittler von P & R Container Kapitalanlagen auf das Totalverlustrisiko und das Nachschussrisiko hinweisen musste. Ebenso hätte er jeweils mit den Anlegungswilligen, die in den Verträgen aufgeführte Mietgarantie besprechen müssen.

Klar und offensichtlich war, das P & R die vertraglichen Mietzahlungen nicht garantieren konnte. Der Vermittler hätte dies richtigstellen müssen, denn es gab keine Mietausfallversicherungen oder ähnlichen andere Sicherungen zum Schutz der Anleger, so der den Anleger vertretende Anwalt.

Das Urteil des Landgerichts Erfurt ist richtungsweisend und hat selbstverständlich Signalwirkung für alle anderen Verfahren im P &R Skandal gegen die jeweiligen Finanzvermittler.

Im Grundsatz haben nahezu alle Anlagevermittler die Risiken nach unten geschraubt und aufgrund der langen Laufzeit der Containervermietung (seit 40 Jahren) versucht, die jeweiligen Kunden zu beruhigen und mit dieser Argumentation ihren Verkauf gefördert.

Nehmen Sie deshalb die Vermittler in die Haftung!

Allein schon die Tatsache, dass man sich das Eigentum an den Containern zertifizieren lassen muss, um Eigentum zu erwerben, und der nicht erfolgte Hinweis hierauf sind Beratungsfehler und führen zu Schadensersatz!

Wer hierüber nicht aufgeklärt wurde, kann auf diesem Weg den jeweiligen Vermittler ohne weitere Zweifel in Haftung nehmen und sollte dies auch tun! Dies ist der einzige Weg, um sein eingezahltes Geld wiederzuerlangen.

Ebenso sind Schadensersatzansprüche gegen Gründer, gegen die Vorstände, gegen die Geschäftsführung, gegen die Initiatoren und die möglichen Wirtschaftsprüfer möglich und zu überprüfen. Diese Ansprüche sind, wie die anderen auch, jedoch nicht zeitlich unbegrenzt geltend zu machen. Die Ansprüche verjähren spätestens drei Jahre nach Anmeldung der Insolvenz.

Wehren Sie sich!

Anleger sollten jetzt aktiv werden, um Schadensersatzansprüche erfolgreich durchsetzen zu können. Die Kanzlei KMP3G Rechtsanwälte München steht Anlegern nicht nur bei der rechtssicheren Anmeldung ihrer Forderungen zur Insolvenztabelle zur Seite, sondern prüft auch Schadensersatzansprüche und ist in der Lage, diese effektiv und schnell durchzusetzen – wo nötig, auch gerichtlich.

Die Kanzlei KMP3G Klamert + Partner hat jahrzehntelange Erfahrung im Kapitalanlagerecht und steht Ihnen bei der Durchsetzung ihrer Rechte gerne zur Seite. Wir überprüfen Ihre rechtlichen Möglichkeiten jederzeit und unverbindlich in einer Erstberatung.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Markus Klamert



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