P&R Container News: Was ist 2022 zu erwarten?

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In jedem Fall werden die Anleger, die die Hemmungsvereinbarung nicht unterschrieben haben, vom Insolvenzverwalter ab ~ Mitte 2022 verklagt werden. Auf die Klage sollten Sie sich als Anleger vorbereiten.


Am 29.4.2022 werden wir um 19:00 Uhr ein kostenloses Live Webinar zum Thema P&R Container abhalten. Wir freuen uns über Ihr Erscheinen! Sie können sich hier für das P&R Webinar anmelden.

Am Ende des Webinars wird es ebenfalls möglich sein Fragen zu stellen.


Seit rund drei Jahren ist mittlerweile unter dem Aktenzeichen 1542 IN 727/18 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der P&R Container Leasing GmbH eröffnet. Bereits im August 2019 hatte der zuständige Insolvenzverwalter, Dr. jur. Philip Heinke von der Anwaltskanzlei Jaffé, Anleger zur Abgabe einer sogenannten Verjährungsverzichtserklärung für 2021 aufgefordert.

Im dritten Quartal 2021 hat der Insolvenzverwalter mehrfach zur Abgabe der Hemmungsvereinbarung aufgefordert. Anleger die dieser Aufforderung bisher noch nicht nachgekommen sind erhielten nunmehr einen Mahnbescheid.

Inhalte des Artikels

  1. Geschäftsmodell der P&R Gesellschaften
  2. Insolvenz der P&R Gesellschaften
  3. Hemmungsvereinbarung – gut für den Anleger?
  4. Mahnbescheid erhalten?
  5. Hemmungsvereinbarung nicht unterschrieben?

Geschäftsmodell der P&R Gesellschaften

Von den P&R Gruppe wurden Schiffscontainer an Anleger verkauft, die dann von der P&R Gruppe wieder zurückgemietet wurden. Am Ende der vorher vertraglich definierten Zeit wurden die Container dann von vom Anleger zurückgekauft.

Zentraler Aspekt: Seit 2007 wurde publik, dass diese Schiffscontainer teilweise nur auf dem Papier existiert haben. (Schneeballsystem) Und bei existierenden Container erwarben die Anleger teilweise nicht das Eigentum.

Das erste Unternehmen der P&R Gesellschaft wurde 1975 gegründet. Über Jahrzehnte schien das Geschäftsmodell der P&R Gruppe gut zu laufen – für die Anleger war offensichtlich nichts zu befürchten. Anfang der 2000er kamen die Unternehmungen in finanzielle Schieflage.

Eine verständliche Erklärung des „P&R-Container-Skandals“ erhalten Sie ebenfalls in der Ende Februar 2022 erschienen ZDF Doku.

Insolvenz der P&R Gesellschaften

Anfang 2018 meldeten die 3 Gesellschaften der P&R Gruppe Insolvenz an:

  • P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH
  • P&R Container Leasing GmbH
  • P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH

Im Zuge der Insolvenz (Bankrott) der Gesellschaften ist es u.a. die Aufgabe des vom Gericht ernannten Insolvenzverwalters – Rechtsanwalt Jaffé – die Insolvenzmasse (Vermögensgegenstände, offene Forderungen etc.) zu sichern / einzutreiben. 

Die von der P&R an die Anleger verkauften und wieder zurückgemieteten Container soll es in großen Teilen nie gegeben haben. Was nicht existiert, kann auch nicht vermietet oder verkauft werden. Daher fordert der Insolvenzverwalter die Anleger auf, Mietzahlungen und Kaufpreise wieder an die Gesellschaft zurückzuzahlen. Hierbei spricht man von Anfechtung.

“Wie lange” und “ob” der Insolvenzverwalter die Zahlungen anfechten kann, richtet sich nach dem Gesetz und die Gerichte entscheiden. 

Das “wie lange” ist unstreitig. Der Insolvenzverwalter muss innerhalb von drei Jahren nach Insolvenzeröffnung die Anfechtung erklären und durchsetzen (§ 146 InsO). Damit drohte dem Insolvenzverwalter Ende 2021 die Verjährung. 

Diese Verjährung konnte er nur stoppen durch die Hemmungsvereinbarung, einen Mahnbescheid oder eine Klage. 

Musterklagen laufen bereits. Bislang sind diese überwiegend zu Lasten des Insolvenzverwalters ausgefallen. Der Insolvenzverwalter Jaffé möchte daher den Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden lassen, ob er berechtigt ist die Mietzahlungen sowie die Rückkaufspreise von den Anlegern zurückzufordern. Hierzu liegt dem BGH eine Nichtzulassungsbeschwerde vor.

Hemmungsvereinbarung – gut für den Anleger?

Mitte 2021 wurden die Anleger der P&R Gruppe vom Insolvenzverwalter aufgefordert, eine Hemmungsvereinbarung zu unterzeichnen. Diese hatte den Zweck, die Verjährung zu verhindern – zu hemmen.

Die Hemmungsvereinbarung ist wirtschaftlich gesehen vermutlich im Sinne der Anleger. Eine Klage des Insolvenzverwalters (es dürften alle Anleger verklagt werden, die die Hemmungsvereinbarung nicht unterschrieben haben) birgt immer ein Kostenrisiko, auch wenn die Gerichte derzeit zu Gunsten der Anleger entscheiden. 

Übrigens, auch Erben der P&R Container Kapitalanlage müssen sich mit dem Thema auseinander setzen. Die Forderung geht nämlich mit Erbfall auf Sie über. 

Mahnbescheid erhalten?

Anlegern, die die Hemmungsvereinbarung nicht unterschrieben haben, wurde Ende 2021 ein Mahnbescheid zugestellt. Dagegen dürften die meisten Widerspruch eingelegt haben. 

Mit Zustellung des P&R Mahnbescheids konnte der Insolvenzverwalter zumindest zum Jahresende 2021 die Verjährung verhindern. Anders als bei der Hemmungsvereinbarung ist dies aber nur für eine begrenzten Zeitraum der Fall.

Hemmungsvereinbarung nicht unterschrieben?

Wenn Sie die Hemmungseinbarung nicht unterschrieben haben dann muss der Insolvenzverwalter gegen Sie klagen um die Verjährung zu verhindern! Die meisten dieser Klagen werden vor dem jeweiligen Landgericht erhoben – hier besteht Anwaltszwang.

Es ist daher für Sie sinnvoll, mögliche Verteidigungsmöglichkeit mit uns, Ihrer Rechtsanwaltskanzlei bereits jetzt vorzubereiten. Lassen Sie uns im Rahmen eines ersten kostenlosen Erstgesprächs dazu sprechen.

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Foto(s): @pixabay.com/ValdasMiskinis

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