P&R, Klagen gegen Berater abgewiesen

  • 1 Minuten Lesezeit

Die BEMK Rechtsanwälte PartGmbB vertreten über 80 Finanzdienstleistungsunternehmen, die teilweise über Jahrzehnte P&R-Containerinvestments vertrieben haben. Es stehen aktuell mehrere hundert Millionen Euro von Kundengeldern auf Vermittlung der Mandanten im Feuer. Während allseits auf belastbare Fakten aus den Insolvenz- und Ermittlungsverfahren gewartet wird, nehmen erste Anleger die Vermittler und Berater in Anspruch. Außergerichtliche Forderungsschreiben nehmen zu, mehrere Gerichtsverfahren sind anhängig.

In zwei landgerichtlichen Verfahren wurde nun erstinstanzlich entschieden. Es handelt sich um die ersten gerichtlichen Entscheidungen im P&R-Komplex in unserer Kanzlei. Das Landgericht Flensburg wies am 8. März 2019 zwei Haftungsklagen gegen den beklagten ehemaligen P&R-Finanzdienstleister ab. Die Verfahren führte Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Ellerbrock. Dem Beklagten wurde vorgeworfen, nicht über Risiken aufgeklärt und die Plausibilitätsprüfung unterlassen zu haben. Insgesamt begehrten die Kläger knapp 50.000,00 Euro Schadensersatz, ihre Investitionen stammten aus 2015 und 2016. Die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig.

Der P&R-Komplex ist vielschichtig. Neben den üblichen Vorwürfen in Anlegerprozessen (Plausibilität, Risikoaufklärung) wird künftig eine Rolle spielen, wie Anschlussinvestitionen rechtlich zu bewerten sind. Mit guten Gründen kann in bestimmten Konstellationen vertreten werden, dass die ursprünglich geschuldete Aufklärung lange – ggf. verjährt – zurückliegt und die zwischenzeitliche Tätigkeit der Finanzdienstleister eine reine Ausführungshandlung darstellt („execution only“). Ferner halten wir es für relevant, dass P&R-Vermittler und Berater, wie die Anleger auch, die stetige Erfahrung eines erfolgreich laufenden Investments machten. Zum Teil wurden die Investments der Anleger zehn Jahre lang und darüber hinaus bedient. Von etwaigen Pflichtwidrigkeiten bei der Mittelverwendung wiederum muss ein Vermittler oder Berater nichts gewusst haben und auch nicht per se aufklären. Dieses Risiko ist der Anlegerperspektive immanent. Nachhaltige Negativpresse ergab sich zudem erst in jüngerer Zeit. Alles in allem gilt, dass jedes Gerichtsverfahren eine individuelle, tatsachenbasierte Entscheidung darstellt, für welches die Angriffe und Verteidigung stichhaltig geführt werden muss.

Daniel Blazek, BEMK Rechtsanwälte PartGmbB, März 2019


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Daniel Blazek

Beiträge zum Thema