Klagen gegen Cleantech Management und Berater eingereicht

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Die Kanzlei Advoadvice Rechtsanwälte mbB hilft Anlegern der ThomasLloyd Gruppe bei der Rückabwicklung ihrer Kapitalanlagen. 

In dieser Woche wurden Klagen gegen die Cleantech Management GmbH als Komplementärin der Fonds Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG sowie Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG vor dem Landgericht Frankfurt am Main sowie einen Vermittler vor dem Landgericht Ulm auf Rückabwicklung der Kapitalanlagen wegen des Vorwurfs der Falschberatung bzw. deren Zurechnung bei der Komplementärin eingereicht. 

Hintergründe der Klagen

Die klagenden Anlegerinnen hatten unabhängig voneinander jeweils Anlagen bei der Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG sowie Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG abgeschlossen. 

Hier waren sie nach Einschätzung von Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann fehlerhaft beraten und nicht ausreichend über die Risiken und die Funktionsweise der Anlagen aufgeklärt worden. 

Anspruchsschreiben an die Vermittler und auch an die Cleantech Management GmbH blieben ohne Erfolg und wurden von den Prozessbevollmächtigen der Gegenseiten zurückgewiesen. 

Klage auf Rückabwicklung beider Anlagen

In beiden Fällen wird die Rückabwicklung der Anlagen verlangt. Die Anlegerinnen hatten jeweils eine Anlage an der  Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG abgeschlossen und in diese eine Einmalzahlung geleistet. Als danach zunächst die vertragsgemäß versprochenen Ausschüttungen kamen, wurden weitere Anlagen bei der Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG in Form eines Ratensparplans abgeschlossen. 

Erst als die Ausschüttungen aus der Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG eingestellt wurden, wurden die Anlegerinnen misstrauisch und sie suchten sich anwaltlichen Rat bei der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin. Diese ist seit Jahren auf Anlagen und Anleger der ThomasLloyd-Gruppe spezialisiert. 

Sollten auch Sie Probleme mit folgenden Anlagen haben, wenden Sie sich gerne an die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB. Hier stehen Ihnen die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht Kim Oliver Klevenhagen und Dr. Sven Tintemann mit fairem Rechtsrat zur Seite. 

Unsere Fälle: 

  • ThomasLloyd Investments GmbH (Genussrechte)
  • DKM Global Opportunities Fund 01 GmbH (atypisch stille Beteiligung) 
  • CT Infrastructure Holding Limited (B-Shares nach Zwangsumwandlung)
  • Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Genussrechte)
  • FünfteCleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH (Private Placement)

Wir bieten Ihnen eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung zu Ihrer Anlage. Sie erreichen unsere Kanzlei unter 030 921 000 40 oder unter info@advoadvice.de. 

Weitere Informationen zu unserer Anlegergemeinschaft finden Sie unter: https://advoadvice.de/themen/thomas-lloyd-anlegergemeinschaft/ und in unserem Blog unter www.advoadvice.de/blog.

Foto(s): AdvoAdvice


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