Praxisverkauf, Praxisübernahme: was Ärzte beachten müssen
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Rechtliche Aspekte beim Verkauf einer Arztpraxis: ein Leitfaden für Ärzte
Der Verkauf einer Arztpraxis ist für viele Mediziner ein bedeutender Schritt in ihrer beruflichen Laufbahn. Neben emotionalen und wirtschaftlichen Überlegungen gibt es dabei zahlreiche rechtliche Fragestellungen zu beachten. Dieser Leitfaden beleuchtet die wichtigsten Aspekte, die beim Verkauf einer Arztpraxis beachtet werden sollten.

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1. Vorbereitung des Verkaufs: Die ersten Schritte
Bevor die Praxis auf den Markt gebracht wird, sollten vorbereitende Maßnahmen getroffen werden. Dazu gehören:
Bewertung der Praxis: Eine fundierte Wertermittlung ist essenziell, um einen fairen Kaufpreis zu ermitteln. Dabei spielen Faktoren wie der Patientenstamm, die Ausstattung, die Lage und der Umsatz der letzten Jahre eine Rolle.
Prüfung des Gesellschaftsstatus: Handelt es sich um eine Einzelpraxis oder eine Gemeinschaftspraxis? Der Gesellschaftsstatus beeinflusst die rechtlichen Rahmenbedingungen des Verkaufs erheblich.
Vertraulichkeit: Um negative Auswirkungen auf den laufenden Praxisbetrieb zu vermeiden, sollte die Verkaufsabsicht zunächst nur einem kleinen Kreis von Vertrauten bekannt gemacht werden.

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2. Zulassungsrechtliche Anforderungen
Der Verkauf einer Arztpraxis unterliegt den Regelungen der Ärzte-Zulassungsverordnung (Ärzte-ZV). Insbesondere ist zu beachten:
Nachbesetzungsverfahren: Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) muss dem Verkauf zustimmen, insbesondere wenn die Praxis in einem Planungsbereich mit Zulassungsbeschränkungen liegt. Das Nachbesetzungsverfahren dient der Sicherstellung einer angemessenen Versorgung.
Auswahl des Nachfolgers: Der Praxisverkauf ist oft an die Bedingung geknüpft, dass der Nachfolger die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
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3. Vertragliche Regelungen
Der Kaufvertrag ist das Herzstück eines Praxisverkaufs. Folgende Punkte sollten im Vertrag klar geregelt sein:
Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten: Der vereinbarte Kaufpreis und dessen Fälligkeit (z. B. Einmalzahlung oder Raten) müssen eindeutig definiert werden.
Übernahme von Verträgen: Bestehende Verträge, wie Miet- oder Leasingverträge, können übernommen werden. Hierfür ist die Zustimmung der jeweiligen Vertragspartner erforderlich.
Gewährleistung und Haftung: Die Gewährleistung für die Übernahme der Praxis, insbesondere hinsichtlich Patientenstamm, Ausstattung und Umsatz, sollte klar geregelt werden.
Rücktrittsrecht: Es ist ratsam, ein Rücktrittsrecht für den Fall vorzusehen, dass die KV die Zulassung des Nachfolgers nicht erteilt.

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4. Steuerliche Aspekte
Auch steuerrechtliche Überlegungen spielen eine zentrale Rolle beim Verkauf einer Arztpraxis:
Einkommensteuer: Der Verkaufserlös wird als Veräußerungsgewinn behandelt und unterliegt der Einkommensteuer. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der steuerliche Freibetrag nach § 16 EStG in Anspruch genommen werden.
Umsatzsteuer: Der Praxisverkauf kann in der Regel als „Übertragung eines Unternehmens im Ganzen“ nach § 1 Abs. 1a UStG umsatzsteuerfrei sein.
Beratung durch einen Steuerberater: Ein erfahrener Steuerberater sollte frühzeitig in den Verkaufsprozess eingebunden werden, um steuerliche Fallstricke zu vermeiden.
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5. Datenschutz und Patientenrechte
Ein sensibler Punkt beim Praxisverkauf ist der Umgang mit Patientendaten. Hier gelten strenge datenschutzrechtliche Vorgaben:
Einwilligung der Patienten: Patientendaten dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung an den Nachfolger weitergegeben werden. Alternativ kann die Weitergabe anonymisiert erfolgen.
Aufbewahrungspflichten: Der Veräußerer ist verpflichtet, bestimmte Unterlagen, wie Behandlungsdokumentationen, für einen festgelegten Zeitraum aufzubewahren.
Information der Patienten: Die Patienten sollten rechtzeitig über den Inhaberwechsel informiert werden.
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6. Arbeitsrechtliche Fragestellungen
Sind Angestellte in der Praxis beschäftigt, müssen diese beim Verkauf berücksichtigt werden:
Betriebsübergang nach § 613a BGB: Die Arbeitsverhältnisse gehen automatisch auf den Erwerber über. Der neue Praxisinhaber tritt in die bestehenden Arbeitsverträge ein.
Informationspflicht: Die Mitarbeiter sind über den Übergang und die Konsequenzen schriftlich zu informieren.
Kündigungsschutz: Kündigungen, die allein wegen des Verkaufs ausgesprochen werden, sind unwirksam.

Kosten der Beratung
- Unsere Vergütung richtet sich branchenüblich und transparent nach dem Aufwand.
- Oft ist eine Erstberatung zu einem Pauschalbetrag möglich. Hier erhalten Sie eine überschlägige Einschätzung und eine konkrete Handlungsempfehlung
7. Finanzierung des Erwerbers
Auch die Finanzierung des Praxisverkaufs kann rechtliche Fragen aufwerfen. Der Veräußerer sollte sich vergewissern, dass der Käufer über eine gesicherte Finanzierung verfügt. Hier kann eine Bankbürgschaft oder ein Finanzierungsnachweis Sicherheit bieten.
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8. Fazit und Empfehlung
Der Verkauf einer Arztpraxis ist ein komplexer Prozess, der eine sorgfältige Planung und rechtliche Absicherung erfordert. Um Fallstricke zu vermeiden, sollte frühzeitig ein erfahrener Rechtsanwalt und Steuerberater hinzugezogen werden. Eine professionelle Begleitung sorgt dafür, dass sowohl der Veräußerer als auch der Erwerber von einer transparenten und rechtssicheren Abwicklung profitieren. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Brix Lange Verweyen haben bereits Ärzte zu Praxiskaufverträgen beraten.
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