Preisvergleichsplattform für zahnärztliche Leistungen rechtmäßig

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Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil die Rechtmäßigkeit einer Preisvergleichsplattform für Zahnärzte im Internet festgestellt.

Die Beklagte betreibt eine Plattform im Internet, auf der Patienten die Kosten für bestimmte Behandlungen ihres Zahnarztes einstellen können und im Folgenden von anderen Zahnärzten innerhalb eines bestimmten Zeitraumes fünf alternative Kostenangebote einholen können. Diese Kostenschätzungen werden ohne Namen und Adressen der jeweiligen Zahnärzte weitergeleitet. Falls sich der Benutzer der Plattform für ein Angebot entscheidet, werden beiden Seiten die Kontaktdaten mitgeteilt. Falls ein Behandlungsvertrag zustande kommt, erhält der Betreiber der Plattform 20 % des vereinbarten Honorars. Daraufhin kann der Patient eine Bewertung des vermittelten Arztes abgeben.

Die Kläger waren der Ansicht, dass die teilnehmenden Zahnärzte gegen die Berufsordnung der bayerischen Zahnärzte verstoßen und die Vermittlung ein wettbewerbswidriges Verhalten darstellt.

Nach Meinung des Gerichtshofs stellt dieses Geschäftsmodell eine große Hilfe für Patienten dar, da es ihnen weitergehende Informationen zu den Behandlungskosten verschafft. Somit handeln die teilnehmenden Zahnärzte allein im Interesse der Patienten, was nicht einem der Kollegialität zuwiderlaufenden Verhalten gleichzusetzen ist. Die Leistung des Betreibers besteht schwerpunktmäßig im Betrieb einer Internetplattform, über die Zahnärzte und potentielle Patienten miteinander in Kontakt treten können. (BGH, Urteil vom 1.10.10 - I ZR 55/08)


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