Preu Bohlig & Partner i.A.d. Service-Bund GmbH wegen der Marken "Rodeo" und "Rodeo Steakhouse"

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Mit Berechtigungsanfrage betiteltes Schreiben der Kanzlei Preu Bohlig & Partner (Hauptsitz München) im Auftrag der Service-Bund GmbH & Co. KG aus Lübeck wegen der Verletzung von Rechten an der geschützten Marken „Rodeo“ und „Rodeo Steakhouse“.

Die Kanzlei Preu Bohlig & Partner aus München verschicken aktuell Berechtigungsanfragen im Auftrag der Service-Bund GmbH & Co. KG aus Lübeck. Diese ist Inhaberin der Rechte an den eingetragenen Marken „Rodeo“ und „Rodeo Steakhouse“ für Fleischwaren und Gewürze bzw. Fleisch- und Wurstwaren, Fleisch- und Wurstkonserven sowie Gewürzen und Saucen. Der von diesem Schreiben betroffene tritt online als Händler für Gewürze auf. Ausweislich eines Screenshots, welcher dem Schreiben der Kanzlei Preu Bohlig & Partner angefügt ist, bietet er auf seiner Internetseite ein Gewürz unter der Bezeichnung „Rodeo Steak“ an.

Die Kanzlei Preu Bohlig & Partner fordert in dem Schreiben lediglich zur einer Stellungnahme bezüglich der Berechtigung zur Nutzung der genannten Marke auf. Sie fordert somit also weder die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, noch die Zahlung von Schadensersatz oder Ersatz von Anwaltskosten. Somit handelt es sich nicht um eine Abmahnung im formellen Sinne. Trotzdem ist Vorsicht geboten!

Empfehlung:

Erteilen Sie keine voreiligen Auskünfte. Es sollte zunächst geprüft werden, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir per E-Mail in Verbindung setzen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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