Preu-Bohlig-&-Partner-Abmahnung für Céline

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Eine weitere aktuelle Abmahnung der Kanzlei Preu Bohlig & Partner im Auftrag der Céline S.A. aus Paris ist derzeit erneut Gegenstand eines unserer Mandate. In der Abmahnung geht es um den Vorwurf der Markenrechtsverletzung durch den Verkauf von T-Shirts. Wir hatten bereits in der Vergangenheit häufiger Abmahnungen der oben genannten Firma zur Bearbeitung vorliegen.

Zur Abmahnung

In der Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass Céline zum weltweit größten Luxusgüterkonzern LVMH gehöre und weltweit für Luxusartikel wie Lederwaren, Bekleidungsstücke, Schuhe und Accessoires bekannt sei. Sodann wird gegen unsere Mandantschaft der Vorwurf erhoben, über eBay T-Shirts zum Kauf angeboten zu haben und diese mit dem Kennzeichen „Céline“ versehen zu haben. Dies sei sowohl in der Artikel Überschrift, als auch auf dem T-Shirt selber erfolgt. Es handele sich bei den angebotenen T-Shirts jedoch nicht um Originalwaren. Daher verstoße unsere Mandantschaft gegen die Markenrechte der Céline S.A. gem. Art. 9 Abs. 1 lit. a) UMV.

Forderung

Unsere Mandantschaft wird daher zur Abgabe einer Strafe werden Unterlassungserklärung aufgefordert. Weiterhin wird ein Auskunftsanspruch geltend gemacht, der unter anderem den Lieferanten und die verkauften Artikel umfassen soll. Zudem wird ein Herausgabeanspruch geltend gemacht, damit Céline die T-Shirts vernichten könne. Letztendlich wird auch ein Kostenerstattungsanspruch für die entstandenen Rechtsanwaltskosten, berechnet nach einem Gegenstandswert in Höhe von 150.000,00 €, geltend gemacht.

Würdigung

Ob tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt hängt entscheidend davon ab, ob ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt. Dies kann jedoch nur in jedem Einzelfall überprüft werden. Daher ist unbedingt vor selbständiger Abgabe einer Unterlassungserklärung dazu zu raten, eine rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen. Dieser wird überprüfen, ob tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt. Sollte dies der Fall sein, gilt es eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Abmahnung erhalten?

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der Verteidigung beauftragen. So kann sichergestellt werden, dass die Angelegenheit in ihrem Sinne günstig, schnell und rechtssicher beigelegt wird. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können auf mehrere tausende bearbeitete Abmahnungen aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts, Designrechts, Wettbewerbsrechts und Internetrechts zurückblicken. Daher verfügen wir über entsprechend große Erfahrungen und kennen eine Vielzahl der Abmahngegner bereits gut.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Hauptsacheklage aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung.

Ihr Vorteil

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns telefonisch erreichen. Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!


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