PrimeBanque – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Die Internethandelsplattform PrimeBanque bietet unter der Domain primebanque.com u. a. den Handel mit Kryptowährungen sowie den Handel mit Differenzkontrakten (CFDs) an.

Im Rahmen ihres Homepageauftritts wirbt sie damit, dass sie ein führender Anbieter von Finanzdienstleistungen, bestehend aus einem vielseitigem Expertenteam, wäre.

Als Betreibergesellschaft wird eine Firma RRT Line Group LLC benannt, die unter folgender Adresse eine Niederlassung betreiben soll: P.O Box 625, Charlestown, Nevis, wobei lediglich die Telefonnummer: 0044 204 5250796 als Kontaktmöglichkeit benannt wird.

Von Anlagen über die Firma PrimeBanque wird abgeraten.

Bei Charlestown handelt es sich um einen Ort, der sich auf der karibischen Inseln Nevis befindet. Warum dann eine englische Telefonnummer angegeben wird, ist nicht nachvollziehbar, zumal man immer bei Kapitalanlagen über Firmen, die offshore ihren Sitz haben, vorsichtig sein sollte.

Darüber hinaus fehlt auch ein rechtsverbindliches Impressum, dem zu entnehmen ist, wer die vertretungsberechtigten Organe der Firma PrimeBanque bzw. der Firma RRT Line Group LLC sind. Ein solches Impressum ist jedoch gesetzlich zwingend vorgeschrieben.

Unabhängig davon verfügen die Firma PrimeBanque bzw. deren Betreibergesellschaft über keine Genehmigung der zuständigen deutschen Aufsichtsbehörde, die vorgenannten Finanzdienstleistungen in Deutschland anzubieten oder für deutsche Anleger Handelsgeschäfte durchzuführen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erteilte der Firma PrimeBanque bzw. der Betreibergesellschaft keine Genehmigung für eine entsprechende Tätigkeit. Die vorgenannten Firmen handeln deshalb unerlaubt bzw. ungenehmigt und verstoßen gegen das Kreditwesengesetz (KWG).

Anleger sollten keinesfalls über unregulierte Firmen Handelsgeschäfte tätigen.

Auch ein Hinweis auf eine Regulierung durch eine andere Aufsichtsbehörde findet sich im Rahmen der Homepage der Firma PrimeBanque nicht.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform PrimeBanque investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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