Private Anleger erhalten angelegtes Geld aus Solarfonds zurück

  • 1 Minuten Lesezeit

Mit dem positiven Urteil des Landgerichts Hannover erhält ein Ehepaar aus Baden-Württemberg seine Kapitaleinlage von rund 53.000 Euro sowie Zinsen zurück. Zudem wurde die Postbank Finanzberatung AG verurteilt, die Kläger von allen Schäden und Nachteilen – insbesondere von Rückforderungsansprüchen nach § 172 Abs. 4 HGB – freizustellen, die unmittelbar oder mittelbar aus der vom Kläger am 04.02.2010 gezeichneten Beteiligung an der SolES 22 GmbH & Co. KG resultieren und die ohne Zeichnung dieser Beteiligung nicht eingetreten wären.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Und wieder einmal sind es private Anleger, die aus dem geschlossenen Solarfonds SolEs 22 GmbH & Co. KG „aussteigen“: Das Ehepaar zeichnete 2010 die jeweilige Beteiligung am geschlossenen Fonds SolEs 22 GmbH & Co. KG. Obwohl die Mandanten ihr Geld betont sicher anlegen wollten, diente ihnen der Berater der Postbank Finanzberatung den geschlossenen Fonds an. Er hob die Ausschüttungen in Höhe von 7 % (ansteigend auf 9 %) sowie die Sicherheit dieser Kapitalanlage hervor. Eine Aufklärung über die Risiken, wie beispielweise das Totalverlustrisiko und die Haftung des Kommanditisten gemäß § 172 Abs. 4 HGB, erfolgte nicht.

Eine Investition in die SolES 22 GmbH & Co. KG ist eine hochspekulative unternehmerische Beteiligung mit erheblichen und besonderen Risiken. Eine Beteiligung als sogenannter Kommanditist macht den Kleinanleger zum Unternehmer mit all den Haftungsrisiken. Gerade diese Beteiligung ist mit erheblichem Fremdkapital finanziert. Deshalb sind solche Anlagen deutlich risikoreicher als Aktien und Aktienfonds. Problematisch bei diesen geschlossenen Beteiligungen ist eben auch, dass es kaum möglich ist, bei schlechtem Verlauf diese Anlagen wieder loszuwerden.

Auf dem sogenannten Zweitmarkt ist auch die Beteiligung SolES 22 GmbH & Co. KG nur noch einen Bruchteil der ursprünglichen Summe wert.

Der dargestellte Fall belegt einmal mehr, wie gut die Chancen für ein erfolgreiches Vorgehen stehen.

Wir ermuntern daher alle Anleger, ihren Fall im Rahmen unserer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung überprüfen zu lassen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Helge Petersen

Beiträge zum Thema