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Private Krankenversicherung - Vorsicht bei der Augenoperation!

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Bei der sog. Katarakt-Operation bzw. der sog. LASIK-Operation verweigern die privaten Krankenversicherer immer wieder die Zahlung der Kosten, als nicht notwendig.

Nunmehr hat das Landgericht Köln (Urt. v. 18.07.2012, 23 O 213/11) entschieden, dass die Kosten einer Katarakt-Operation zur Beseitigung einer gewöhnlichen Fehlsichtigkeit nicht von der Versicherung übernommen werden muss. Argumentiert wird damit, dass die Risiken und möglichen Komplikationen einer solchen Operation in keinem angemessenen Verhältnis zu der Beeinträchtigung durch die Fehlsichtigkeit stünden. Daher sei die Operation nicht medizinisch notwendig im Sinne der Versicherungsbedingungen. Eine obergerichtliche Entscheidung hierzu steht jedoch noch aus.

In den letzten Jahren war zudem die sog. LASIK-Operation Gegenstand vieler Rechtsstreitigkeiten. Auch hier stellt sich die Frage, ob das Verfahren medizinisch notwendig ist oder ob der Patient nicht sogar auf das Tragen einer Brille verwiesen werden kann. Die Rechtsprechung ist in diesen Fällen sehr einzelfallbezogen. Oftmals wird eine ausführliche Betrachtung der verschiedenen Therapieansätze, der weiteren Behandlungsmöglichkeiten und der Reichweite und Risiken einer LASIK-Operation vorgenommen. Allerdings haben das Landgericht Münster (Urt. v. 21.08.2008, Az.: 15 O 21/08) sowie das Landgericht Göttingen (Urt. v. 08.07.2008, Az.: 2 S 4/08) bejaht. Vor der Operation sollte daher auf jeden Fall die eigene Krankenversicherung befragt werden und eine Erklärung zur Kostenübernahme eingeholt werden.

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