Vorsicht, Einbahnstraße - Wechsel in die Private Krankenversicherung muss gut überlegt sein

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Die Angebote sind verlockend: 30jährige können für teilweise 59 Euro in die Private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Der Weg in die PKV steht allen Selbstständigen und Beamten offen, aber auch Angestellten, die mehr als 54.900 Euro im Jahr verdienen (Stand 2015). Auf dem ersten Blick ein gutes Geschäft, deutlich niedrigere Beiträge als bei der AOK, BARMER oder jeder anderen Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und in der Regel bevorzugte Behandlung bei Ärzten. Jedoch sollten Sie sich einen Wechsel gut überlegen - denn falls Sie irgendwann wieder zurück in die GKV wechseln möchten, ist das nur eingeschränkt möglich, ab 55 Jahren ist es sogar ausgeschlossen. 

Zunächst: Für Beamte gelten die folgenden Passagen in der Regel nicht, denn für sie lohnt sich wegen der Besonderheiten ihres Berufsstandes in den meisten Fällen ein Wechsel und Verbleib in die PKV.

Aber warum sollte man in die GKV wieder zurück?

Weil die Beiträge in der PKV nämlich oftmals massiv steigen, pro Jahr teilweise je nach Tarif und Unternehmen bis zu 8 %. Im Alter kann es dann sehr eng werden - bei Beiträgen im vierstelligen Bereich nachvollziehbar. Zwar kann in der PKV ein Wechsel in einen günstigeren Tarif gewählt werden. Allerdings sind die Leistungen dann oft auf demselben Niveau wie in der GKV und Sie müssen dennoch mehr zahlen als Sie in der GKV hätten zahlen müssen. 

Altersgrenze für die Rückkehr: 55 Jahre

Angestellte können in die GKV zurück, wenn sie mindestens ein Jahr lang weniger als 54.900 Euro verdienen. Das ist durch Teilzeitarbeit oder Gehaltsverzicht erreichbar. Aber auch hier gilt die Grenze von 55 Jahren.

Selbstständige müssen für einen Wechsel bis 55 Jahren das Gewerbe komplett aufgeben. Sind Sie danach angestellt und verdienen dabei weniger als 54.900 Euro kann der Wechsel erfolgen. Wenn Sie nicht arbeiten oder bis maximal 450 Euro verdienen (Minijob) und mit einem Partner verheiratet sind, der in der GKV ist, können Sie sich kostenlos über den Ehepartner familienversichern.

Erhält man als privat Krankenversicherter Arbeitslosgengeld I, kann man in die GKV wechseln, wenn man noch keine 55 Jahre alt ist. Beziehen Sie Arbeitslosengeld II (Hartz IV), bleiben Sie jedoch in der PKV, Sie haben jedoch Anspruch auf Wechsel in den sog. Basistarif. Es handelt sich um einen Sozialtarif. Das Jobcenter oder das Sozialamt übernimmt die Hälfte des Sozialtarifs.

Wechsel in die PKV muss gut überlegt sein

Sie sehen, dass eine Rückkehr in die GKV nur sehr schwierig ist. Ein Wechsel in die PKV sollte also gut überlegt sein, insb. dann, wenn Sie planen eine Familie zu gründen. Denn Kinder sind in der GKV kostenlos familienversichert - in der PKV müssen Sie für jedes Kind einen zusätzlichen Beitrag zahlen.

 Rechtsanwalt Penteridis

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Fachanwalt für Sozialrecht

Fachanwalt für Medizinrecht


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