Private Unfallversicherung - Feststellung Invalidität

  • 2 Minuten Lesezeit

In der privaten Unfallversicherung kann die Versicherungsleistung verweigert werden, wenn der Versicherungsnehmer nicht innerhalb 15 Monaten nach Unfall diesen der Versicherung mitteilt und

- ein Arzt

- schriftlich (!) festgestellt hat, dass

- aufgrund des Unfalls

- eingetretene, genau beschriebenen Verletzungen

- innerhalb eines Jahres nach dem Unfall

- zu einer dauerhaften Invalidität geführt haben.

Fehlt es an einer dieser Voraussetzungen, ist die Versicherungsleistung verloren.

Oft sind Ärzte verunsichert, was sie genau bescheinigen sollen. Die häufigsten Fehler sind, dass das Untersuchungsergebnis nicht schriftlich attestiert wird. In früheren Bedingungen war das noch nicht der Fall, in den neueren Bedingungen muss das Untersuchungsergebnis der Invaliditätsfeststellung schriftlich innerhalb von 15 Monaten festgehalten sein und dem Versicherer nachweisbar durch Sie zugegangen sein.

Dabei muss der Arzt unmissverständlich attestieren, das die von ihm aufgelisteten (!) Verletzungen auf das Unfallereignis vom (Datum!) beruhen und zu einer sicher festgestellten Invalidität (!) führen. Dabei ist wichtig für den Arzt zu wissen, dass seine Feststellungen nicht zwingend richtig sein müssen. Weder bezüglich der sicher festgestellten Invalidität, noch muss sich der Arzt zum Umfang der Invalidität äußern. Die nach den Versicherungsbedingungen geforderten ärztlichen Feststellungen sollen nur dazu dienen, dem Versicherer die Möglichkeit zu geben, eigene Feststellungen und gegebenenfalls eigene Gutachten erstellen zu lassen. Wenn also der Arzt bescheinigt, dass wahrscheinlich eine Invalidität eingetreten ist, oder die Beschwerden wahrscheinlich auf dem Unfallereignis beruhen, ist der Anspruch auf Versicherungsleistung verloren, weil nicht ausreichend. Dann sollten Sie sich einen anderen Arzt suchen. Nochmals: der Arzt haftet nicht für die Richtigkeit seiner Feststellungen, sondern hilft der Versicherung zu prüfen, ob diese weitere Untersuchungen oder Unterlagen benötigt.

Melden Sie den Unfall möglichst bald der Versicherung. Der Versicherer muss Sie dann auf laufende Fristen schriftlich hinweisen. Auch könnten Sie bei verspäteter Meldung Obliegenheiten verletzen. 12 Monate nach Unfall sollte die Anzeige eines Unfall aber spätestens erfolgen. Manche Versicherungsbedingungen haben auch großzügigere Fristen vereinbart. Wenn also Unfall: Versicherungsbedingungen lesen, oder wenn nicht auffindbar, vom Versicherer zusenden lassen. Fast alle Versicherer haben ihre Bedingungswerke mittlerweile online abrufbar. Achten Sie auch darauf, welche Version für Ihren Vertrag gilt!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Gabriele Lindhofer

Beiträge zum Thema