Privates Darlehen wird nicht zurückgezahlt – So bekommen Sie Ihr Geld zurück
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Immer wieder kommt es vor: Ein Freund, Verwandter oder Bekannter erhält ein privates Darlehen – doch wenn es um die Rückzahlung geht, bleibt das Konto leer. Was viele nicht wissen: Auch bei privaten Darlehen bestehen rechtlich durchsetzbare Ansprüche. Entscheidend ist, dass die Voraussetzungen stimmen und Sie systematisch vorgehen.
1. Vertragsgrundlagen prüfen – was beweist, dass ein Darlehen vorliegt
Idealerweise gibt es einen schriftlichen Darlehensvertrag, der sowohl die Auszahlung als auch die Rückzahlungsmodalitäten dokumentiert. Aber auch ohne Vertrag ist ein privates Darlehen rechtlich wirksam – solange Sie die Auszahlung des Geldes und den Zweck nachweisen können. Wichtige Unterlagen sind:
Überweisungsbeleg oder Quittung
Verwendungszweck auf dem Überweisungsträger (z. B. „Darlehen“)
Schriftverkehr per E-Mail, Messenger oder SMS, aus dem die Darlehensabrede hervorgeht
Auch eine mündliche Vereinbarung kann ausreichen – entscheidend ist, dass sie im Streitfall bewiesen werden kann.
2. Rückzahlung nicht vereinbart? Dann ist eine Kündigung notwendig
Wurde keine feste Laufzeit oder Rückzahlung vereinbart, gilt das Darlehen als „auf unbestimmte Zeit“ gewährt. Dann müssen Sie es zunächst kündigen, bevor Sie die Rückzahlung verlangen können. Die Kündigung kann außerordentlich oder ordentlich mit dreimonatiger Frist erfolgen (§ 488 Abs. 3 BGB).
Muster für eine Kündigung des privaten Darlehens:
Kündigung des Darlehensvertrags
Sehr geehrte*r [Name],
hiermit kündigen wir den zwischen uns bestehenden Darlehensvertrag außerordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt und hilfsweise ordentlich zum [Datum, mindestens drei Monate in der Zukunft].
Wir bitten Sie, den ausstehenden Darlehensbetrag in Höhe von [Betrag] bis spätestens zum [Datum] auf folgendes Konto zu überweisen:
[IBAN einfügen]
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]
3. Rückzahlung war bereits fällig? Dann jetzt zur Zahlung auffordern
Wenn ein Rückzahlungstermin bereits vereinbart war (z. B. als einmalige Rückzahlung oder in Raten) und dieser verstrichen ist, können Sie den Schuldner sofort zur Zahlung auffordern – am besten schriftlich per Einschreiben mit Rückschein oder per Einwurf-Einschreiben, um den Zugang zu dokumentieren.
Muster für eine Zahlungsaufforderung:
Sehr geehrter Herr [Name],
am [Datum] haben Sie von mir ein Darlehen in Höhe von [Betrag] erhalten. Dieses war zur Rückzahlung am [Datum] fällig. Leider ist bisher keine Zahlung erfolgt.
Ich fordere Sie daher auf, den offenen Darlehensbetrag in Höhe von [Betrag] bis spätestens zum [Datum] auf das folgende Konto zu überweisen:
[IBAN einfügen]
Sollte bis zu diesem Zeitpunkt kein Zahlungseingang erfolgen, werde ich ohne weitere Ankündigung rechtliche Schritte einleiten und einen Anwalt mit der Durchsetzung meiner Forderung beauftragen.
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]
4. Welche Unterlagen braucht der Anwalt?
Um die Durchsetzung der Forderung rechtssicher vorzubereiten, benötigt Ihr Anwalt:
Den Darlehensvertrag oder andere Belege über die Vereinbarung
Einen Auszahlungsnachweis (z. B. Überweisungsbeleg)
Ihre Kündigung (bei unbefristetem Darlehen)
Ihre Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung
Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto schneller und effektiver kann der Anwalt handeln.
5. Was macht der Anwalt – und was passiert danach?
Der Anwalt wird den Schuldner zunächst außergerichtlich anschreiben und zur Zahlung auffordern. Bleibt auch diese Maßnahme erfolglos, sind zwei Wege denkbar:
Mahnbescheid beantragen – ein schneller und kostengünstiger Weg, um einen Titel zu erhalten, wenn der Schuldner nicht widerspricht
Klage vor dem Zivilgericht, falls der Schuldner sich verteidigt oder der Sachverhalt umfangreich ist
Kommt es zu einem gerichtlichen Titel (z. B. Vollstreckungsbescheid oder Urteil), kann der Anwalt die Zwangsvollstreckung betreiben. Das bedeutet: Es kann in das Gehalt, Bankguthaben oder sogar in das Immobilienvermögen des Schuldners vollstreckt werden. Auch eine Zwangsversteigerung ist möglich.
Wichtig: Schuldnern steht ein gesetzlicher Pfändungsschutz zu (z. B. beim Einkommen oder auf P-Konten). Dennoch gibt es vielfältige Möglichkeiten, titulierte Ansprüche durchzusetzen – auch über mehrere Jahre hinweg.
Unser Tipp: Warten Sie nicht zu lange
Je schneller Sie handeln, desto größer sind Ihre Erfolgsaussichten. Auch private Darlehen sind rechtlich schützenswert – und können mit anwaltlicher Hilfe erfolgreich eingefordert werden. Unsere Kanzlei tes rechtsanwälte steuerberater unterstützt Sie dabei bundesweit – kompetent, effizient und lösungsorientiert.
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