Privatinsolvenz: Ab welcher Schuldenhöhe ist sie möglich? Voraussetzungen & Tipps

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Einleitung

Viele Menschen geraten durch plötzliche Ereignisse wie Arbeitslosigkeit, Krankheit oder eine Scheidung in eine finanzielle Schieflage. Wenn die Schuldenlast erdrückend wird, stellt sich oft die Frage: Ab welcher Schuldenhöhe ist eine Privatinsolvenz sinnvoll? Dieser Artikel liefert alle wichtigen Informationen, Voraussetzungen und Alternativen für eine schuldenfreie Zukunft.

I. Rechtlicher Bezug

Grundsätzlich gibt es in Deutschland keine gesetzlich festgelegte Mindestschuldensumme, um eine Privatinsolvenz zu beantragen. Entscheidend ist vielmehr, ob eine Zahlungsunfähigkeit vorliegt. 

Laut Insolvenzordnung (§ 17 InsO) gilt eine Person als zahlungsunfähig, wenn sie ihren finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann und keine Aussicht auf Besserung besteht.

Die wichtigsten Kriterien für eine Privatinsolvenz sind:

  • Dauerhafte Zahlungsunfähigkeit
  • Gescheiterter außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern
  • Keine Schulden aus vorsätzlicher Straftat (z. B. Betrug)

II. Erfolgsberichte: Privatinsolvenz als Neustart

Viele denken, dass eine Privatinsolvenz nur bei sehr hohen Schulden infrage kommt. Doch selbst bei 5.000 bis 10.000 Euro Schulden kann ein Insolvenzverfahren sinnvoll sein, wenn das Einkommen nicht ausreicht, um die Schulden abzubauen.

Praxisbeispiel:

Maria, 42 Jahre, arbeitete als Friseurin und erlitt eine schwere Erkrankung. Sie konnte monatelang nicht arbeiten und sammelte über 15.000 Euro Schulden an. Ein Vergleich mit den Gläubigern scheiterte, sodass sie sich für die Privatinsolvenz entschied. Nach drei Jahren war sie schuldenfrei und konnte neu anfangen.

III. Expertenmeinung: 

Wann ist die Privatinsolvenz sinnvoll?

Rechtsanwalt Rüdiger Schmidt, Spezialist für Schuldenregulierung, erklärt: "Die Entscheidung für eine Privatinsolvenz sollte nicht nur von der Schuldenhöhe abhängen. Vielmehr ist die Frage entscheidend, ob eine realistische Chance besteht, die Schulden ohne Insolvenz abzubauen. Wer über Jahre hinweg nur die Zinsen tilgt, sollte eine professionelle Beratung in Anspruch nehmen."

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IV. FAQ: 

Häufige Fragen zur Privatinsolvenz

1. Gibt es eine Mindestschuldensumme für die Privatinsolvenz?

Nein, aber eine Zahlungsunfähigkeit muss vorliegen.

2. Kann ich auch mit 5.000 Euro Schulden Privatinsolvenz beantragen?

Ja, wenn die Rückzahlung nicht mehr realistisch ist.

3. Gibt es Alternativen zur Privatinsolvenz?

Ja, z. B. eine Schuldenregulierung durch Vergleich oder eine Ratenzahlung.

V. Fazit: Der Weg in die Schuldenfreiheit

Die Schuldenhöhe allein ist nicht entscheidend für eine Privatinsolvenz. Viel wichtiger ist, ob die Schulden noch realistisch abgebaut werden können oder ob eine langfristige Zahlungsunfähigkeit besteht. 

Eine Schuldnerberatung hilft, die beste Lösung zu finden und einen Neustart ohne Schulden zu ermöglichen.

VI. Call to Action: 

Jetzt Beratung nutzen!

Falls du unsicher bist, ob eine Privatinsolvenz die richtige Entscheidung ist, wenden Sie sich an eine Schuldnerberatung oder einen Fachanwalt in der Kanzlei Rüdiger Schmidt unter www.sg-kanzlei.de. Nutzen Sie professionelle Hilfe, um schuldenfrei neu zu starten!

VI. Glossar: Wichtige Begriffe zur Privatinsolvenz

  • Privatinsolvenz: Ein gerichtliches Verfahren zur Entschuldung natürlicher Personen.
  • Zahlungsunfähigkeit: Der Zustand, in dem eine Person ihre Schulden nicht mehr begleichen kann.
  • Insolvenzordnung (InsO): Gesetzliche Grundlage für Insolvenzverfahren in Deutschland.
  • Vergleich: Eine Einigung mit Gläubigern, bei der oft ein Teil der Schulden erlassen wird.


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