Pro Sachwerte Invest – BaFin greift ein

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Gegenüber der Pro Sachwerte Invest GmbH, Neu-Isenburg, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde die unverzügliche Einstellung und Abwicklung eines unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts angeordnet.

Von der Pro Sachwerte Invest GmbH wurde Anlegern in Deutschland offeriert, Kapital aus Lebensversicherungen oder Vermögensanlagen, die gekündigt werden, bei ihr anzulegen, so die BaFin.

Soweit damit Gelder von Anlegern mit dem Versprechen einer unbedingten Rückzahlung entgegengenommen werden, wird von der Pro Sachwerte Invest GmbH nach Auffassung der BaFin ein Einlagengeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) ohne eine dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin betrieben.

Die Verfügung der BaFin ist auch rechtskräftig und von Gesetzes wegen sofort vollziehbar.

Anlagegeschäft nur mit Erlaubnis der BaFin 

Wer in Deutschland Kapitalanlagen anbietet, bei denen auch Gelder mit dem Versprechen einer unbedingten Rückzahlung entgegengenommen werden, betreibt damit ein Einlagengeschäft. Wer insoweit Gelder als Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums annimmt, bedarf dafür über eine Erlaubnis der BaFin.

Über eine derartige Erlaubnis der BaFin verfügt die Pro Sachwerte Invest GmbH nicht.

Möglichkeiten für Anleger der Pro Sachwerte Invest GmbH 

Anleger, die der Pro Sachwerte Invest GmbH Gelder aus gekündigten Lebensversicherungen oder Vermögensanlagen zur Verfügung gestellt haben, sollten einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit einer Prüfung beauftragen, welche Rechte und Möglichkeiten für sie bestehen, das eingezahlte Kapital wieder zurückzuerhalten.

Soweit nach Meinung der BaFin von der Pro Sachwerte Invest GmbH mit dem Angebot, Kapital aus gekündigten Lebensversicherungen und Vermögensanlagen entgegenzunehmen, ein Einlagengeschäft betrieben worden ist, ohne dass die Gesellschaft dafür über die notwendige Erlaubnis der BaFin verfügte, kann sich für Anleger ein Schadensersatzanspruch gegen die Pro Sachwerte Invest GmbH als auch deren Verantwortliche wegen des unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften begründen lassen.

Im Fall eines unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften haftet nicht nur die anbietende Gesellschaft selbst, sondern auch nach der Rechtsprechung deren Verantwortliche gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG auf Schadensersatz.

Aufgrund der Verfügung der BaFin ist die Pro Sachwerte Invest GmbH an sich verpflichtet, erhaltene Gelder unverzüglich zurückzuzahlen.

Sofern die Pro Sachwerte Invest GmbH dieser Verpflichtung nicht nachkommt, sind Anleger aber darauf angewiesen, selbst über die Durchsetzung von zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen das eingezahlte Kapital wieder zu realisieren.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger, die der Pro Sachwerte Invest GmbH Kapital zur Verfügung gestellt haben.  

Stand: 20.06.2023


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