Probleme bei der Erstattung durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF)

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Viele Kunden berichten von Schwierigkeiten bei der Rückerstattung ihrer Reisekosten durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Insbesondere dann, wenn die Buchung über ein Reisebüro oder einen Online-Anbieter wie Check24 erfolgte, kommt es häufig zu Problemen. In solchen Fällen liegt dem Kunden oft keine direkte Buchungsbestätigung von FTI vor, sondern lediglich ein Dokument des Vermittlers mit dessen Kundennummer.

Obwohl FTI und der DRSF die Buchungsdaten auch in diesen Fällen besitzen sollten, wird die Verantwortung für die Einreichung der „richtigen“ Unterlagen auf die Kunden abgewälzt. Dies stellt viele Betroffene vor erhebliche Herausforderungen, da Reisebüros und Online-Vermittler oft nicht bereit sind, die erforderlichen Informationen unkompliziert bereitzustellen.

Wenn Sie Schwierigkeiten mit der Erstattung haben oder Ihr Antrag nicht bearbeitet wird, stehe ich Ihnen zur Seite. Gemeinsam setzen wir Ihre Forderung gegenüber dem DRSF durch.

DRSF-Erstattungsprozess – Hürden und Herausforderungen

Der DRSF hat im November 2024 damit begonnen, Gelder an berechtigte Pauschalreisekunden von FTI auszuzahlen. Die betroffenen Kunden werden entweder per E-Mail oder Brief kontaktiert, je nachdem, ob alle erforderlichen Daten bereits vorliegen. Ist dies nicht der Fall, müssen die Kunden ihre Angaben ergänzen und sich für das Online-Erstattungsverfahren registrieren.

Die Erstattung erfolgt über ein digitales Antragsverfahren, für das eine persönliche PIN erforderlich ist, die der DRSF versendet. Zudem wird die Buchungsbestätigung der stornierten oder beeinträchtigten Reise benötigt. Die Anmeldung und Abwicklung dieses Prozesses stellt sich für viele als kompliziert heraus – insbesondere, wenn Unterlagen fehlen oder das System nicht reibungslos funktioniert.

Falls Sie Probleme mit Ihrer Erstattung haben oder unsicher sind, ob Ihr Antrag korrekt bearbeitet wird, können Sie sich jederzeit an mich wenden. Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rückzahlungsansprüche.

Hintergrund: Insolvenz von FTI – Was bedeutet das für betroffene Reisende?

Der Reiseveranstalter FTI hat im Juni 2024 Insolvenz angemeldet, nachdem eine bestehende Finanzierungslücke nicht geschlossen werden konnte. Bereits gebuchte Reisen sollten zunächst noch regulär durchgeführt werden, doch ab einem bestimmten Zeitpunkt kam es zu Absagen oder Einschränkungen.

Reisende, die eine Pauschalreise bei FTI gebucht hatten, haben grundsätzlich Anspruch auf eine Rückerstattung über den DRSF. Die Abwicklung dieser Rückzahlungen verläuft jedoch nicht immer reibungslos.

Falls Sie Fragen zu Ihren Rechten haben oder unsicher sind, wie Sie Ihr Geld zurückfordern können, biete ich Ihnen eine rechtliche Beratung an. Nutzen Sie meine Unterstützung, um Ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen.


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