FTI und BigXtra: Wie Pauschalreisende ihr Geld vom Reisesicherungsfonds zurückerhalten
- 3 Minuten Lesezeit
Nach der Insolvenz der Reiseveranstalter FTI und BigXtra sind die Rückholaktionen für rd. 60.000 gestrandete Touristen abgeschlossen. Nun warten viele Tausend Reisende, deren Pauschalreisen abgesagt wurden auf die Rückerstattung der geleisteten Anzahlungen bzw. Schlusszahlungen vom Deutschen Reiseversicherungsfonds (DRSF). Aber wie genau funktioniert der Erstattungsprozess und mit welchem Zeitrahmen muss man rechnen?
Die Rückerstattung durch den Reisesicherungsfonds
Nach eigener Aussage des DRSF liegt nun der Fokus voll auf der Entschädigung der von der Insolvenz betroffenen Pauschalreisenden (Quelle:fvw). Der DRSF arbeitet intensiv daran, die notwendigen Daten zu sammeln und zu evaluieren, um schnellstmöglich konkrete Schritte zur Erstattung einzuleiten. Der DRSF stellt ein online-Portal bereit, über das die Pauschalreisekunden ihre Ansprüche geltend machen können, erklären deren Geschäftsführer. Sobald der Prozess der Rückerstattung beginnt, werden die Reisenden vom DRSF angeschrieben. Der gesamte Erstattungsprozess verläuft stufenweise.
1. Schritt: DRSF stellt seine Einstandspflicht fest
Dieser Schritt ist bereits vollzogen, denn wenige Stunden nach dem Antrag auf Einleitung des Insolvenzverfahrens hat der DRSF am 3. Juni 2024 auf seiner Website seine Zuständigkeit erklärt.
2. Schritt: der Erstattungsprozess wird vom DRSF vorbereitet
Hierzu ist es allerdings notwendig, dass die von der Insolvenz betroffenen Reiseveranstalter dem DRSF die notwendigen Kundendaten zur Verfügung stellen. Danach kann mit der Auswertung der Buchungs- und Reisedaten begonnen werden. Laut der Geschäftsführung des DRSF sind die Vorbereitungen gestartet, es gibt aber noch keinen konkreten Zeitrahmen für den Start des Erstattungsprozesses.
3. Schritt: Beginn des Erstattungsprozesses
Hierzu wird ein online-Erstattungsportal vom DRSF eröffnet und die Reisenden werden unmittelbar vom DRSF kontaktiert, um sich online zu registrieren. Nach der Registrierung können die Reisenden die für die Erstattung von zusätzlichen Kosten während des Urlaubs oder von Zahlungen vor Reisebeginn erforderlichen Daten eingeben bzw. Dokumente hochladen. Voraussetzung für den Start des Erstattungsprozesses ist es, dass dem DRSF die Buchungsdaten der betroffenen Reisenden von den Veranstaltern übertragen werden.
4. Schritt: Erstattung durch den DRSF
Erst nachdem die Möglichkeit zur Eingabe der Daten auf den online-Erstattungsportal eröffnet wird, kann der Erstattungsprozess abgeschlossen werden.
Es kann derzeit noch nicht abgesehen werden, wann die Datenübertragung von den Reiseveranstaltern an den DRSF erfolgt und wann danach das online-Erstattungsportal eingerichtet wird.
Derzeit müssen sich Reisende daher in Geduld üben.
Keine Erstattung für Hotelbuchungen / Mietwagenbuchungen / Flugleistungen
Kunden, die mit FTI bzw. BigXtra keinen Pauschalreisevertrag, sondern einen Vertrag über die Unterbringung im Hotel oder die Anmietung eines Mietwagens oder nur eine Flugbuchung geschlossen haben, sind von den Erstattungsprozess ausgeschlossen. Da diese Einzelleistungen nicht als Pauschalreise gelten, ist der DRSF nicht zur Erstattung verpflichtet.
Was ist bei einem Online-Buchungsverfahren oder Vermittlung verbundener Reiseleistungen?
Erfolgte aber die Buchung mehrerer Reiseleistungen in einem online-Buchungsverfahren oder aber aufgrund einer Vermittlung verbundener Reiseleistungen anlässlich eines Besuchs im Reisebüro, kann sich eine andere Beurteilung ergeben. Bei Vorliegen eines dieser Buchungsverfahren lassen Sie sich bitte rechtlich beraten.
Für die Beratung zu den Ansprüchen im Zusammenhang mit Reisen jeglicher Art steht Ihnen Advocatur Wiesbaden – die Spezialkanzlei für Reise- und Luftverkehrsrecht (www.reiserechtsexperte) gerne zur Verfügung. Mit unserer nun über 30-jährigen Erfahrung im Bereich Reiserecht und Tourismusrecht können wir ein Optimum an anwaltlichem „know-how“ bieten.
Durch die modernen Kommunikationsmittel ist die optimale Vertretung auch bei größeren Entfernungen zwischen Mandanten und der Anwaltskanzlei Advocatur Wiesbaden gewährleistet. In aller Regel genügen telefonische Besprechungen, um die relevanten Dinge abzustimmen. Gerne gewähren wir auch vorab eine kostenlose Ersteinschätzung https://www.reiserechtsexperte.de/kostenlose-ersteinschatzung/
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