ProCryptoMarkets – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Die Internethandelsplattform ProCryptoMarkets bietet über ihre Internetseite, die unter der Domain procryptomarkets.com registriert ist, den Handel mit Kryptowährungen, den Handel mit Währungspaaren (Forex) sowie den Handel mit CFDs (Differenzkontrakten) an, wobei sie damit wirbt, dass sie das Trading optimieren würde und es Priorität der Firma ProCryptoMarkets wäre, Strategien für den Anleger lohnend zu gestalten.


Die Firma ProCryptoMarkets würde top Handelsbedingungen und einen großartigen Kundendienst anbieten.

Darüber hinaus wäre auch der sog. ETF-Handel möglich bzw. der Handel mit sog. „Bundles“. „Bundles“ bestehen aus verschiedenen Kryptowährungspaaren.

Ein Anleger müsse nur entscheiden, wie viel potenziellen Gewinn er machen möchte.

Bereits diese Ausführungen der Firma ProCryptoMarkets zu den angeblichen Gewinnmöglichkeiten sind mehr als fragwürdig.

Die Firma ProCryptoMarkets vermittelt den Eindruck, also ob sie Gewinne garantieren könne. Dies ist natürlich nicht möglich. Bei den vorgenannten Handelsgeschäften bestehen extrem hohe Verlustrisiken bis hin zum Totalverlustrisiko. Dies verschweigt die Firma ProCryptoMarkets bei ihren vorgenannten Ausführungen.

Gegen eine Anlage über die Firma ProCryptoMarkets spricht auch, dass sich kein rechtsverbindliches Impressum im Rahmen des Internetauftritts findet, dem zu entnehmen ist, wer die vertretungsberechtigten Organe der Firma ProCryptoMarkets sind. Auch eine Betreibergesellschaft wird nicht benannt.

Angeblich ist die Firma ProCryptoMarkets unter folgender Adresse in England ansässig: 222, angel house, Marsh Wall, London E14 9FW, United Kingdom.

Schließlich wäre sie auch unter der Emailadresse: support@procryptomarkets.com erreichbar.

Im Übrigen muss von einer Anlage über die Firma ProCryptoMarkets auch deshalb abgeraten werden, da die Firma ProCryptoMarkets über keine Genehmigung der deutschen Finanzmarktaufsicht (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)) verfügt, in Deutschland über die Handelsplattform Handelsgeschäfte anzubieten und für deutsche Anleger abzuwickeln. Sie handelt folglich unerlaubt und verstößt gegen das Kreditwesengesetz (§ 32 KWG).

Es handelt sich hierbei auch um keinen Kavaliersdelikt.

Vor Kapitalanlagen über unregulierte Internethandelsplattformen können wir den Anlegern nur dringend abraten. Wir haben in der Vergangenheit eine Vielzahl von Anlegern vertreten, die mit unregulierten Handelsplattformen Geschäfte gemacht haben. Die Erfahrungen waren ausnahmslos negativ.

Auch in anderen Ländern, wie beispielsweise in Österreich, in der Schweiz, in Spanien, in Italien oder auch in England verfügt die Firma ProCryptoMarkets über keine Genehmigung der jeweiligen zuständigen Aufsichtsbehörden, Handelsgeschäfte in den entsprechenden Ländern abzuwickeln.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform ProCryptoMarkets investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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